Bundesgerichtshof:Erfolg für DDR-Flüchtlinge

Weil die mit Mauer, Stacheldraht und bewaffneten Truppen abgeriegelte DDR-Grenze ( rechtsstaatswidrig war, können Flüchtlinge aus der DDR für gesundheitliche Schäden durch ihren Grenzübertritt grundsätzlich entschädigt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Damit widersprach das Gericht einem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam, das eine Forderung nach Entschädigung abgelehnt hatte, weil sich die Grenzsicherung der DDR sich nicht individuell gegen den Flüchtenden, sondern gegen die gesamte DDR-Bevölkerung gerichtet habe. Geklagt hatte ein heute 56 Jahre alter Mann aus Berlin, der durch seine Flucht im Dezember 1988 nach West-Berlin traumatisiert wurde. Der damals 26-Jährige war bei dem nächtlichen Grenzübertritt mit seiner Kleidung im letzten Zaun der Grenzanlage hängen geblieben. Zwei Wachen hätten ihn mit Maschinengewehren bedroht, jedoch nicht geschossen. Auch Minen seien explodiert, sagte der Anwalt des Mannes. An den Folgen des Ereignisses leide sein Mandant bis heute.

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