Lenggrieser "Trachtenersatzgwand"-Anbieter hat Ärger:Lizenz zum Sprüchemachen

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Kabarettistin Martina Schwarzmann reklamiert eine Phrase für sich, die das Label "Oberlandla" auf T-Shirts druckt. Das Landgericht München II sucht jetzt einen Bairisch-Gutachter

Von Petra Schneider, Lenggries

Seit Kurzem hat der Lenggrieser "Trachtenersatzgwand"-Anbieter "Oberlandla" ein neues Modell im Programm. Ein T-Shirt für Herren mit dem Aufdruck: "Ärger di ned schwarz, Mann." Das sei durchaus als Anspielung "mit Augenzwinkern" zu verstehen, sagt Firmeninhaber Fabio Cinelli. Auch wenn ihm zum Lachen momentan eigentlich nicht zumute ist.

Seit fast einem Jahr liegt Cinelli mit der Künstleragentur der Kabarettistin Martina Schwarzmann in einem juristischen Streit. Es geht um den Satz "Mia langts, dass i woas, dass i kannt, wenn i woin dad", der auf einem Oberlandla-Shirt aufgedruckt ist, den Schwarzmann allerdings als ihr geistiges Eigentum reklamiert. Denn die Klägerseite ist überzeugt, dass die Kabarettistin ihn für ihr 2008 veröffentlichtes Lied "Mia glangt, daß i woaß, daß i kannt" originär ersonnen hat. Schwarzmanns Münchner Agentur Südpolentertainment hat deshalb eine Urheberrechtsklage beim Landgericht München eingereicht. Es geht um Ersatz für entgangene Lizenzgebühren, Anwaltskosten und ein Verbot, den Spruch weiterhin auf T-Shirts zu drucken.

Cinelli und dessen Berliner Anwälte halten dagegen, dass der Satz quasi Volksgut und nicht erst seit Schwarzmanns Lied eine gebräuchliche Redewendung sei. Eine außergerichtliche Einigung mit dem Angebot, den Spruch offiziell zu lizenzieren und die Kabarettistin mit einem Euro je verkauftem T-Shirt zu beteiligen, lehnten die Kläger ab.

Anfang Juli hat das Landgericht München I entschieden, dass ein Sachverständiger, auf den sich Kläger und Beklagte einigen müssen, ein Gutachten erstellen soll. Wie Anne Fricke, Pressesprecherin des Gerichts sagt, sei ein Beweisbeschluss der Kammer ergangen, wonach ein Sprachwissenschaftler, der "Experte für bairische Sprache" sein muss, eine Einschätzung vornehmen soll. Auf Basis dieser Expertise will das Gericht eine Entscheidung fällen, die für Herbst erwartet wird.

Für Cinelli und dessen Anwälte ist dieser Beschluss nicht nachvollziehbar. Denn schließlich hätten sie bereits mehrere Belege bei Gericht eingereicht, aus denen hervorgehe, dass der Satz schon vor 2008 verwendet worden sei. Cinelli nennt als Beispiel ein Interview mit Xavier Naidoo aus dem Jahr 2006, in dem er auf eine Frage mit ebenjenem Satz geantwortet habe. Oder die Abi-Zeitung eines Chamer Gymnasiums aus dem Jahr 2007, in der einem Schüler der Spruch als Alltagsmotto zugeschrieben worden sei. Auch die britische Nachrichtenagentur BBC führe ihn auf ihrer Website als typisch deutsches Sprichwort an, allerdings lasse sich der Eintrag nicht datieren, räumt Cinelli ein. Er könne nicht verstehen, warum das Gericht trotzdem einen Sachverständigen einschalten will. "Was soll der jetzt noch feststellen?", fragt er.

Für Patrick Oginski, Geschäftsführer von Südpolentertainment, ist das genau der Punkt: Das Gericht halte die eingereichten Belege eben nicht für ausreichend. "Sonst wäre ja nicht ein Gutachter gefordert worden", sagt er. Eigentlich wolle er sich zu einem schwebenden Verfahren nicht äußern, sagt der Agentur-Chef, zumal der Sachverhalt in den Medien "falsch dargestellt" worden sei. Dann äußert er sich doch: Es gehe einzig und allein um die Frage, "wer hat den Spruch erfunden", und zwar nicht sinngemäß, sondern in dieser wörtlichen Formulierung - und ganz bestimmt nicht darum, "wem gehört die bairische Sprache".

Wenn Schwarzmann den Satz aus einem ihrer bekanntesten Lieder nicht so populär gemacht hätte, wäre er nicht auf T-Shirts gedruckt worden, ist Oginski überzeugt. Für ihn zeugt das Vorgehen des Lenggrieser Unternehmens von schlechtem Stil. Denn es gehe auch darum, "wie man miteinander umgeht", sagt er. "Diverse Gruppen fragen bei der Martina vorher an, ob sie einen Spruch verwenden können." Die Kabarettistin habe immer zugestimmt.

Dass der Streit nun zur "David-gegen-Goliath"-Nummer stilisiert werde, ärgert Oginski, der in seiner Agentur so bekannte Künstler wie die Bananafishbones oder Wolfgang Krebs unter Vertrag hat. Das Angebot der Gegenseite, Schwarzmann am Verkauf der T-Shirts zu beteiligen, habe man abgelehnt, weil das Design alleine in den Händen von Oberlandla verblieben wäre. "Das wollen wir nicht", sagt Oginski, ums Geld gehe es da weniger.

Firmenchef Cinelli jedenfalls ist "fassungslos, was da für ein Fass aufgemacht wird". Sein im Jahr 2012 gegründetes Modelabel, in dem der gelernte Kaufmann, seine Frau und zwei Angestellte arbeiten, hat sich auf das Bedrucken von "Statement-Shirts", Hemden, Pullovern und Jacken spezialisiert. 60 Modelle mit Redensarten und Floskeln in bairischer Mundart bietet das Unternehmen an. "An Scheiß muass i", oder "Do legst di nieda", "Haumdaucha", oder "Werd scho wern" prangt da etwa auf den Artikeln, die in Lenggries bedruckt werden.

. . . wenn sie nur woin dad. (Foto: Harry Wolfsbauer)

T-Shirts mit dem umkämpften Spruch seien zwar im Online-Shop gelistet, sagt Cinelli, könnten derzeit aber nicht bestellt werden. Schwarz ärgern wolle er sich jedenfalls nicht, "sonst arbeiten wir uns auf". Er sei ein Freund bayerischer Mundartkunst, betont der 41-Jährige, und den bodenständigen Humor der Kabarettistin aus Überacker habe er eigentlich immer gemocht.

Schwarzmann, die im Mai ihr viertes Kind bekommen hat, ist derzeit mit ihrem sechsten Programm "Genau richtig" auf Tour. Sie selbst habe sich bisher nicht zur Sache geäußert, sagt Cinelli, auch nicht auf sozialen Netzwerken. "Das läuft alles über ihre Plattenfirma."

© SZ vom 30.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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