Neymar:Fall abgeschlossen

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Polizei beendet Untersuchung zu Vergewaltigungs-Vorwürfen

Im Ermittlungsverfahren gegen den brasilianischen Weltklasse-Fußballer Neymar, 27, nach einer angeblichen Vergewaltigung in Paris hat die zuständige Polizeibehörde in Sao Paulo den Fall abgeschlossen - ohne hinreichenden Tatverdacht. "Ich habe entschieden, aus Mangel an Beweisen keine Empfehlung für eine Anklage-Erhebung auszusprechen", sagte die leitende Ermittlerin Juliana Bussacos dem News-Portal UOL. Endgültig entlastet ist Neymar damit noch nicht, dennoch darf er hoffen, nicht angeklagt zu werden. Die Entscheidung darüber liegt nun bei einer Sondergruppe der Staatsanwaltschaft.

Ein Neymar-Sprecher wollte die jüngsten Entwicklungen nicht kommentieren. Der Fußballer hatte die Vorwürfe stets bestritten und von einvernehmlichem Sex gesprochen. Die Anwälte der Klägerin Najila Trindade, die mit Neymar ein Treffen am 15. Mai in einem Luxushotel der französischen Hauptstadt ausgemacht hatte, glauben hingegen weiter an die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Neymar, der noch bei Paris Saint-Germain unter Vertrag steht, den Verein aber verlassen möchte und mit einer Rückkehr zum FC Barcelona liebäugeln soll. Das angebliche Opfer hatte die Nacht in Teilen sowie ein weiteres Treffen mit Neymar am Tag danach auf ihrem Handy aufgezeichnet, das Telefon sei aber auf mysteriöse Weise aus ihrer Wohnung verschwunden, so die Anwälte. Das in Brasilien lebende Model zeigte den Fußballer nach ihrer Rückkehr Ende Mai in Brasilien an und bekräftigte ihre Vorwürfe auch öffentlich im Fernsehen.

Die Polizei von Sao Paulo fand nun keine ausreichenden Beweise für Trindades Behauptungen. Aus der Krankenakte des Models, des Berichts des Gynäkologen und den Handydaten habe sich keine Grundlage für eine Anklage ergeben. Nach einer Anzeige von Neymars Vater werde stattdessen geprüft, ob sich die Frau der falschen Verdächtigung schuldig gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft hat nun 15 Tage Zeit, um neue Ermittlungen anzuordnen oder den Fall ad acta zu legen.

© SZ vom 31.07.2019 / SID - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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