Auswärtiges Amt:Müssen deutsche IS-Anhänger zurückgeholt werden?

Auswärtiges Amt: Frauen ehemaliger IS-Kämpfer im Lager Al Hol in Syrien.

Frauen ehemaliger IS-Kämpfer im Lager Al Hol in Syrien.

(Foto: Delil Souleiman/AFP)
  • Die Bundesregierung gerät zunehmend unter Druck wegen ihrer Weigerung, deutsche IS-Anhänger aus Syrien zurückzuholen.
  • Ein Berliner Gericht übt harsche Kritik am bisherigen Regierungskurs.

Von Britta von der Heide und Georg Mascolo

Seit Monaten kommt in Berlin regelmäßig eine Runde hochrangiger Beamter zusammen, es sind Staatssekretäre aus dem Außenministerium, dem Innen- und Justizressort sowie dem Kanzleramt. Stets werden die neuesten Zahlen der in Gefangenen- und Flüchtlingslagern einsitzenden deutschen IS-Anhänger und ihrer Familien vorgetragen und die humanitäre Lage erörtert. Aus Sicht des Roten Kreuzes ist sie an vielen Orten katastrophal. Auch geht es darum, ob US-Präsident Donald Trump wieder per Tweet oder ausnahmsweise einmal in diplomatischer Form darauf gedrungen hat, endlich für die Rückführung der Einsitzenden zu sorgen. Und welche Staaten seinem Drängen inzwischen nachgegeben haben.

Deutschland gehört bisher nicht dazu, allerdings hat sich die Bundesregierung inzwischen darauf geeinigt, zumindest die Kinder aus diesem Elend herauszuholen. Besonders viele von ihnen befinden sich im Camp al-Haul, es liegt auf syrischem Boden, nahe der irakischen Grenze. Von den dortigen über 70 000 Insassen sind mehr als 90 Prozent Frauen und Kinder. Manche wurden von ihren Eltern in den Wahnsinn verschleppt, andere im IS-Gebiet geboren. Sie sind Opfer.

Was allerdings ihre Mütter und vor allem ihre Väter angeht, gibt es in der Bundesregierung bisher wenig Bereitschaft, diesen herauszuhelfen. Das Sicherheitsrisiko sei zu groß, heißt es in Berlin, man habe schließlich auch eine Verpflichtung, die Bevölkerung vor den IS-Anhängern zu schützen. Auch der Rücktransport sei schwierig. Vor allem aber fürchtet man in Berlin die politischen Konsequenzen. Wenn auch nur einer der Rückkehrer hier einen Anschlag begehe, sei dies gut für plus fünf Prozent AfD, sagte einmal jemand in einer der Regierungsrunden.

Nun wird es wieder eine Sitzung brauchen, die bisherige Linie wird sich so wohl kaum noch durchhalten lassen. Denn inzwischen sind es Gerichte, die über diese Fragen befinden. Anfang Juli hatte bereits das Verwaltungsgericht in Berlin in einem Eilverfahren entschieden, dass das Auswärtige Amt nicht nur drei minderjährige Kinder aus al-Haul herausholen muss, sondern auch ihre Mutter. Die aus Niedersachsen stammende Frau war vermutlich bereits 2014 gemeinsam mit ihrem Ehemann zum IS ausgereist. Erstritten hatte die Entscheidung der Rechtsanwalt Dirk Schoenian aus Hannover.

Das Auswärtige Amt war alarmiert über diese Niederlage - es hatte sich bereit erklärt, die Kinder zu holen. Aber nicht die Mutter. In der Hoffnung, den Beschluss noch kippen zu können, legte das AA vergangene Woche gegen die Entscheidung Beschwerde ein. Aber in der nächsten Instanz, danach sieht alles aus, wird es noch viel rauer für die Bundesregierung.

Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR hat der Berichterstatter des 10. Senats des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg die Sicht der Dinge in einem höchst ungewöhnlichen Brief schon einmal dargelegt. Ohne auch nur auf eine Begründung der Beschwerde zu warten, legt der Richter der Regierung gleich zwei Mal nahe, das Rechtsmittel zurückzunehmen ("dürfte aussichtslos sein"). Und das ist noch der harmloseste Teil. Die gesamten sechs Seiten lesen sich wie eine einzige Kritik am bisherigen Regierungskurs.

Von einer "Klatsche" ist in Regierungskreisen die Rede

Der Richter schreibt, dass Deutschland eine Verpflichtung zur Rücknahme seiner eigenen Staatsbürger habe, dies ergebe sich aus dem Grundgesetz und dem "allgemeinen Völkergewohnheitsrecht". Beißend fügt er hinzu: "Vielleicht wäre es für das in der Bundesregierung die Antragsgegnerin vertretende Auswärtige Amt hilfreich, wenn es Rücksprache mit den Referaten IV A 1 (Grundrechte), IV C 1 (Menschenrechte) und IV C 3 (Völkerrecht u. a.) des Bundesministeriums der Justiz hielte. Nach meiner Erfahrung sind sie zumindest mit den hier einschlägigen Grundlagen des Verfassungs- und Völkerrechts hinreichend vertraut."

Zudem warnt der Senat vor den Konsequenzen des deutschen Nicht-Handelns: Schließlich verlange man umkehrt bei Abschiebungen von Ausländern - und auch von Gefährdern - doch regelmäßig, dass deren Heimatstaaten ihre Bürger aufnehmen. Und dies bitte ohne jede Diskussion. Wenn andere Staaten sich nun auf eine solche Position wie die Bundesregierung berufen würden, "könnte die Durchsetzung von Abschiebungen und Abschiebungsanordnungen nach dem Aufenthaltsgesetz nachhaltig infrage" stehen. Es liest sich wie eine Warnung.

Noch gravierender fällt ein dritter Punkt aus. Sollte die Regierung auf der Beschwerde beharren, verlangt das Gericht die Beantwortung von Fragen: Ob das Auswärtige Amt eine Lebensgefahr für die deutschen Kinder für vertretbar halte, "nur um die Rückkehr der deutschen Mutter nach Deutschland zu verhindern?" Und weiter: "Gibt es zu dieser Art des Umgangs mit offensichtlich an Leib und Leben gefährdeten deutschen Staatsangehörigen im Ausland eine entsprechende Entscheidung der Hausleitung? Ist das im Bundeskabinett abgestimmt?"

In Berlin sind noch Sommerferien, doch macht das brisante Schreiben bereits die Runde. Von einer "regelrechten Klatsche" ist in Regierungskreisen die Rede. Von einer "Sturmwarnung" spricht ein mit den Vorgängen vertrauter Beamter. "Das Oberverwaltungsgericht hat in diesem Schreiben in ungewohnter Deutlichkeit dem Auswärtigen Amt klargemacht, dass seine Position nicht haltbar ist", sagt Rechtsanwalt Schoenian. Er vertritt auch weitere Familien. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist auch zuständig für weitere von ihm und anderen Anwälten eingereichte Klagen. Neben Frauen und Kindern versucht auch mindestens ein inhaftierter IS-Kämpfer, seine Rückführung nach Deutschland zu erzwingen.

Manche Rückkehrwillige dürfen wohl tatsächlich als geläutert gelten, einige haben sich den deutschen Behörden sogar als Sozialarbeiter angedient, um junge Muslime in Deutschland vor der Reise in die Radikalität zu warnen. Andere aber sind noch heute ideologisiert und hochgefährlich.

Wie also umgehen mit diesem Problem? Unter Regierungsbeamten gibt es bereits seit einiger Zeit Kritik, dass es an einer abgestimmten und rechtlich tragbaren Linie für den Umgang mit den deutschen IS-Kämpfern und ihren Angehörigen fehlt. Dass die Rückkehr der Kinder etwa erst jetzt beginnen soll - viele Staaten handelten bereits -, wird selbst von Verantwortlichen in den Sicherheitsbehörden kritisiert. Überlegungen für ein Internationales Strafgericht zur Aburteilung von IS-Kämpfern kommen nicht recht voran und zudem sehr spät. Der Irak würde gern europäische IS-Anhänger - Frauen wie Männer - vor Gericht stellen, aber verlangt dafür finanzielle Entschädigungen. Zudem ist das Land nicht bereit, auf die Verhängung von Todesstrafen zu verzichten. Gerade erst verhandelte über diese Fragen eine Delegation europäischer Diplomaten, auch Deutschland war dabei.

Die sechs Seiten vom Oberverwaltungsgericht bringen jedenfalls Bewegung in die Diskussion. Ob das Auswärtige Amt an der Beschwerde festhält, ist noch nicht entschieden. Nicht ausgeschlossen ist, dass sich die Regierung lieber von Gerichten verurteilen lässt, als selbst die schwierige Entscheidung zu treffen, was mit den IS-Anhängern und ihren Familien geschehen soll. Dann hätte die Justiz die unpopuläre Entscheidung getroffen, nicht die Politik.

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