Pressefreiheit in der Türkei:Aus Versehen verboten

Ein Richter in Ankara hatte am 16. Juli eine Totalblockade des regierungskritischen Internetportals Bianet angeordnet. Nun heißt es: alles nur ein Irrtum.

Von Christiane Schlötzer

In der Redaktion des türkischen Webportals Bianet herrscht Erleichterung, vermischt mit Empörung. Ein Richter in Ankara hatte am 16. Juli eine Totalblockade des regierungskritischen Portals angeordnet. Bianet existiert seit etwa 20 Jahren. Von der Anordnung erfuhren die Macher der Nachrichtenseite in Istanbul erst diese Woche durch Zufall. Als ihre Anwältin Meriç Eyüboğlu protestierte, wurde ihr die Entscheidung bestätigt.

Stunden später aber, als sie das ganze Gerichtsdokument erhielt, hieß es darin nun: Bianet sei "irrtümlich" auf eine Liste von 136 zu verbietenden Webadressen geraten. Die Gendarmerie, die den Verbotsantrag stellte, habe ihren "Fehler" korrigiert. Die übrigen Webadressen von Künstlern, Medien und Oppositionspolitikern blieben verboten. Bianet forderte, auch diese Sperren aufzuheben.

Die Webseite wird durch Gelder aus der EU mitfinanziert, die Blockadedrohung hatte auch bei Journalistenorganisationen über die Türkei hinaus scharfe Kritik ausgelöst. Der Richter hatte sich unter anderem auf die nationale Sicherheit, den Schutz des öffentlichen Lebens und des Präsidenten berufen.

© SZ vom 09.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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Pressefreiheit in der Türkei
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