Jobs:Heil will Arbeitnehmer vor möglicher Konjunkturkrise schützen

Lesezeit: 2 min

Kurzarbeit hat sich in Krisenzeiten bewährt, wie hier bei Siemens (Archivbild). (Foto: Jürgen Lösel/dpa)
  • Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat ein Gesetz für Herbst angekündigt, das Arbeitnehmer im Falle einer Konjunkturkrise schützen soll.
  • Es sieht vor, dass das Kurzarbeitergeld schneller ausgezahlt wird und Arbeitnehmer bei Weiterbildungen staatlich stärker unterstützt werden.
  • Das neue Gesetz knüpft an das seit Anfang des Jahres geltende Qualifizierungschancengesetz an.

In den vergangenen Monaten gaben Unternehmen immer wieder Stellenkürzungen bekannt und senkten ihre Gewinnprognosen. Das schürt Sorgen um die Konjunktur und Ängste vor einem Jobverlust. Dagegen möchte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nun etwas tun und Arbeitnehmer im Falle einer Konjunkturkrise besser schützen. "Für den Fall, dass es sich nicht nur um eine Konjunkturabkühlung handelt, wollen wir uns auch für den Krisenfall wappnen", sagte Heil im rheinland-pfälzischen Herxheim. Sein Plan: ein Gesetz mit dem Titel "Arbeit-von-morgen-Gesetz", das er im Herbst vorlegen will.

Am Montagabend stellte Heil erste Grundzüge des Gesetzes vor: Kurzarbeitergeld soll leichter fließen und Qualifizierung stärker öffentlich gefördert werden. "Wir werden alle Instrumente zur Verfügung haben, die wir brauchen, um eine konjunkturelle Krise auf dem Arbeitsmarkt flankieren zu können", sagte Heil während einer Sommerreise. Das Gesetz solle Arbeitnehmer befähigen, den Wandel, dem ihre Jobs durch digitale Technologien und ökologische Erfordernisse unterworfen sind, mitzugehen. Dies solle durch einen "Instrumentenkasten" geschehen, so der Arbeitsminister, "damit wir dafür sorgen, dass die Beschäftigten den Anschluss nicht verlieren."

Kurzarbeitergeld
:Eine Idee aus der Finanzkrise kehrt zurück

Arbeitgeber und Gewerkschafter fordern, die Kurzarbeit auszuweiten, falls Deutschland in eine Krise rutscht. Für den Staat würde das teuer.

Von Alexander Hagelüken und Henrike Roßbach, Berlin

Das geplante Gesetz soll vor allem am Qualifizierungschancengesetz anknüpfen, das seit Jahresbeginn gilt. Seither kann die Bundesagentur für Arbeit (BA) Weiterbildungskosten zumindest teilweise übernehmen. Zudem erhalten die Arbeitgeber Zuschüsse für die Lohnkosten, wenn sie ihre Beschäftigten für die Weiterbildung freistellen und das Gehalt weiter zahlen. Dabei müssen sich größere Unternehmen stärker beteiligen als kleine oder mittlere. Als Teil des Qualifizierungschancengesetz wurde zudem der Arbeitslosenbeitrag von drei auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt.

Das Kurzarbeitergeld hat sich nach der Finanzkrise bewährt

Mit dem neuen Gesetz will Heil außerdem den Einsatz von Kurzarbeitergeld erleichtern. Das Instrument hat sich bewährt: Auch dank des Kurzarbeitergelds hat sich die Arbeitslosigkeit infolge der Finanzkrise 2008 nicht massiv ausgeweitet. Kurzarbeit solle aber künftig, wo immer es gehe, auch mit Qualifizierung verbunden werden, kündigte der SPD-Politiker an. Das will er durch eine "zweite Förderlinie" erreichen, um die das Qualifizierungschancengesetz erweitert werden soll. Die soll höhere Zuschüsse der BA für die Qualifizierung sowie zum Lohn ermöglichen.

Und der Staat soll noch an anderer Stelle unterstützen: Durch öffentliche Förderung sollen Beschäftigte in einem Unternehmen gehalten werden, in dem sie eigentlich keine dauerhafte Perspektive mehr haben. Auch bei dieser "Perspektivqualifizierung" soll es Zuschüsse sowohl zur Weiterbildung als auch zum Lohn geben. Und auch wenn ein Unternehmen Beschäftigte in eine Transfergesellschaft weitergibt, weil sie im angestammten Betrieb keine Zukunft mehr haben, soll dort längere Weiterbildung ermöglicht werden. Zudem sollen heute geltende Regeln gelockert werden, etwa die, dass Betroffene mindestens 45 Jahre alt sein müssen.

Wenn Arbeitnehmer in einer Konjunkturkrise Kurzarbeitergeld beziehen und sich in einer Weiterbildung befinden, dann soll es in Zukunft einfacher möglich sein, dass der Staat die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers übernimmt. Erleichterungen beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld sollen im Krisenfall schnell eingeführt werden können.

© SZ.de/dpa/vwu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Arbeitsmarkt
:Realitätsverweigerung vor dem kommenden Abschwung

Die Schwäche der Wirtschaft kündigt eine Strukturkrise mit hoher Arbeitslosigkeit an. Doch statt Weiterbildung und Forschung zu fördern, üben sich Politiker in Passivität und Angst.

Essay von Karl-Heinz Büschemann

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: