Gesetzentwurf:Bundesamt für Einbruch

Innenminister Horst Seehofer will dem Verfassungsschutz weitreichende Befugnis geben: Agenten sollen künftig in Privatwohnungen einsteigen können, um dort Spähsoftware zu installieren. Ganz ohne Richterbeschluss.

Von Ronen Steinke, Berlin

Wie lautstark wurde protestiert, als die Kohl-Regierung 1998 das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung einschränkte, den Artikel 13 des Grundgesetzes. Die Wohnungen der Deutschen wurden damals für die Ermittler der Polizei einen kleinen Spalt weit geöffnet - für deren Abhör-Wanzen, den sogenannten großen Lauschangriff. Mehr als zwanzig Jahre später nun versucht der Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), durch diesen Spalt noch ein paar Geheimdienstler hinterherzuschicken. Aber diesmal nicht als Ergebnis einer größeren Debatte. Sondern eher leise - und bislang fast unbemerkt.

Aus Seehofers Ministerium stammt ein Gesetzentwurf zur "Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts". Nicht nur die Polizei, so heißt es dort, sondern "das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Wohnungen auch betreten". Also die Agenten des Inlandsgeheimdienstes. Das ist neu. Zwar ist schon länger geplant, dass sie die Befugnis erhalten sollen, Handys und Computer mit ihrer Spionagesoftware zu infizieren, die Fachbegriffe dafür heißen Online-Durchsuchung oder Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Aber: Um die Software aufzuspielen, sollen sie nun offenbar nicht nur an öffentlichen Orten in einem unbeobachteten Moment ein Handy entwenden, sondern auch in Wohnungen einbrechen dürfen. Über diese kleine Passage in Seehofers 41 Seiten starkem Gesetzentwurf ist gerade der Rechtsprofessor Fredrik Roggan gestolpert, der an der Polizeihochschule Brandenburg lehrt.

Agenten sollen Privaträume technisch präparieren dürfen - ganz ohne Richterbeschluss

Der Jurist Roggan hat erst kürzlich in der Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft beschrieben, wie hoch die verfassungsrechtlichen Hürden sind, die auch nach 1998 für jeden Eingriff in die Privatheit der Wohnung gelten. Erstens muss der Verdacht einer schweren Straftat bestehen, oder eine dringende Gefahr für Leib oder Leben. Zweitens: Ein Richter muss den Eingriff anordnen. In Seehofers Entwurf indes sei von beidem nicht zwingend die Rede. Die Agenten sollen vielmehr auch in Wohnungen einbrechen dürfen, um den späteren Besuch eines ihrer sogenannten V-Leute dort vorzubereiten. "Im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang" könnten sie Räume technisch präparieren, so heißt es in dem Entwurf. Und sie müssten keinen Richter befragen, sondern nur die sogenannte G-10-Kommission, ein Gremium aus vor allem ehemaligen Bundestagsabgeordneten, das alle paar Wochen geheim tagt. "Es könnte in Zukunft passieren, dass Leute in unserer Abwesenheit in unserer Wohnung gewesen sind", sagt Roggan. "Und kein Richter hat dem zugestimmt." Dies erlaube Artikel 13 des Grundgesetzes eigentlich nicht.

Der Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium wird gerade noch zwischen den Ressorts abgestimmt, er ist noch nicht in den Bundestag eingebracht worden.

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