Pflege:Hilfe für Angehörige

Kinder von Pflegebedürftigen werden künftig weit seltener als bisher für deren Unterhalt zur Kasse gebeten. Nur wer mehr als 100 000 Euro brutto im Jahr verdient, soll noch finanziell herangezogen werden. Das Kabinett beschloss dazu am Mittwoch das Angehörigen-Entlastungsgesetz von Sozialminister Hubertus Heil (SPD), dem Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen. Die neue Einkommensgrenze soll auch für die Eltern von Kindern gelten, die gepflegt werden müssen. Heute springt zunächst das Sozialamt ein, wenn Pflegebedürftige Heimkosten nicht zahlen können. Aber oft holt sich die Behörde das Geld von den Angehörigen zurück. Laut Gesetzentwurf sollen rund 275 000 Menschen von dem Gesetz profitieren, davon in mehreren Zehntausend Fällen Kinder von Eltern im Pflegeheim, in den meisten Fällen aber Eltern erwachsener behinderter Kinder.

© SZ vom 16.08.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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