Innenministerkonferenz:Intelligente Grenzkontrollen

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Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) auf der Innenministerkonferenz der CDU-geführten Länder im Dresdner Residenzschloss. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa)

Software und DNA-Datenbanken: Die Unions-Innenminister unterstützen Seehofers Pläne zur Gesichtserkennung und ziehen Lehren aus dem Mordfall Lübcke.

Von Ronen Steinke, Berlin

Die Innenminister der Unionsparteien haben eine Reihe von Forderungen im Hinblick auf Sicherheitsgesetze aufgestellt. Nach einem Treffen der neun Landesminister von CDU und CSU am Freitag gemeinsam mit dem Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) stellten sie diese vor. Die Politiker trafen sich am Dienstsitz des sächsischen Ministers Roland Wöller, der sich im aktuellen Landtagswahlkampf vor allem gegen Konkurrenz von rechts behaupten muss.

Zunächst unterstützten die Landesminister, was Horst Seehofer kürzlich nach dem tödlichen Angriff eines in der Schweiz gemeldeten Eritreers auf eine Mutter und ihr Kind am Frankfurter Hauptbahnhof vorgeschlagen hatte. So sollten "intelligente" Videokontrollen an den Grenzen zum Einsatz kommen, also Kontrollen mithilfe von Gesichtserkennungssoftware. Mit dieser Software hat die Bundespolizei bisher nur in Pilotversuchen experimentiert. Durch den Einsatz dieser Technik solle "ein flexibles polizeiliches Agieren im Grenzraum, einschließlich temporärer Kontrollen des grenzüberschreitenden Verkehrs, durch die Bundespolizei" möglich werden, erklärten die Unionsinnenminister in einem schriftlichen Statement. Das Bundesinnenministerium bereitet derzeit eine Novelle des Bundespolizeigesetzes vor, in der sich dieses Vorhaben wiederfinden dürfte.

Sachsens Innenminister Wöller (CDU) warb dafür, dass mit dem neuen sächsischen Polizeigesetz der Einsatz automatischer Gesichtserkennung theoretisch bereits für die Landespolizei möglich sei. Indes kritisierte aus der Entfernung der SPD-Innenminister von Niedersachsen, Boris Pistorius, dass die Treffsicherheit der neuen Software bislang unklar sei. "Zunächst wäre es wichtig zu wissen, wie zuverlässig wir Falschtreffer vermeiden können", sagte Pistorius. Man solle zudem "nicht den Eindruck erwecken, dass eine schreckliche Tat wie am Frankfurter Hauptbahnhof dadurch verhindert worden wäre".

Die Löschfrist für DNA-Proben soll von zehn auf 25 Jahre verlängert werden

Im Hinblick auf den kürzlichen Mord an dem hessischen Lokalpolitiker Walter Lübcke (CDU) bekräftigten die Unionsminister, man müsse es politischen Extremisten erschweren, legal an Waffen zu gelangen. Der Hauptverdächtige dieses Mordes, der lange als Neonazi bekannte Stephan E., war in einem Schützenverein nahe Kassel aktiv gewesen. Einer seiner mutmaßlichen Helfer, der ebenfalls in der rechtsextremen Szene aktive Markus H., war sogar im Vorstand und hantierte mit Schusswaffen. Es sei "unser entschlossenes Ziel, bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse" die Waffenerlaubnis "zu verwehren beziehungsweise zu entziehen", sagte der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU). Außerdem solle "die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten bereits die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung" dazu führt, dass eine Waffenerlaubnis versagt wird. Dies ist bislang nicht der Fall. Eine entsprechende Bundesratsinitiative liegt schon länger unbearbeitet im Bundestag.

Der Mord an Walter Lübcke war auch Anlass für eine Forderung, die der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) einbrachte. Die Löschfrist für DNA-Proben bei der Polizei solle von zehn Jahren auf 25 Jahre verlängert werden. Hintergrund: Hessische Ermittler waren nur durch einen Treffer in der DNA-Datenbank auf den Hauptverdächtigen gekommen. Es wäre fast zu spät gewesen, denn die letzte bekannte Straftat des Mannes lag da schon fast zehn Jahre zurück.

Schließlich richteten die Landesinnenminister der Union noch eine Bitte an den Bund. Schon heute hilft der Bund, alle sogenannten Gefährder und relevanten Personen, denen ein Terroranschlag zugetraut wird, bei Wohnsitzwechseln an die örtlichen Polizeibehörden zu melden. Künftig, so sagte Sachsens Minister Wöller, sei eine solche Unterstützung auch bei rechtsextrem motivierten Gewalttätern wünschenswert.

© SZ vom 17.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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