Lügde-Prozess:Anklage fordert lange Haftstrafen und Sicherungsverwahrung

  • Mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft ging am Freitag der Prozess um den hundertfachen Missbrauch auf einem Campingplatz in Lügde in die Schlussphase.
  • Zuvor stellte eine psychiatrische Gutachterin das Ergebnis der Untersuchung des Angeklagten Andreas V. vor: Er sei voll schuldfähig.
  • Ein Urteil will das Gericht frühestens im September verkünden.

Im Prozess um den hundertfachen Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde hat die Staatsanwaltschaft für die beiden Angeklagten lange Haftstrafen und danach Sicherungsverwahrungen gefordert. Bei Andreas V. plädierte die Staatsanwaltschaft für eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren, bei Mario S. für zwölf Jahre und sechs Monate. Die Plädoyers wurden am Freitag vor dem Landgericht Detmold aus Opferschutz-Gründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen.

Die beiden Staatsanwältinnen sagten vor Journalisten, man habe bei den Forderungen die Geständnisse der beiden Angeklagten strafmildernd berücksichtigt. Außerdem seien die Männer nicht vorbestraft. Andreas V. aus Lügde und Mario S. aus Steinheim sollen über viele Jahre hinweg auf dem Campingplatz in Nordrhein-Westfalen an der Grenze zu Niedersachsen Minderjährige schwer sexuell missbraucht und dabei gefilmt haben.

Johannes Salmen, der Verteidiger von Andreas V., meinte zum geforderten Strafmaß mitsamt Sicherungsverwahrung für seinen Mandanten: "Wenn ich Staatsanwalt in diesem Verfahren gewesen wäre, hätte ich das auch beantragt." Andreas V. werde viel Zeit haben, über sich und seine Taten nachzudenken. Was für ein Mensch sein Mandant sei, wisse er nicht.

Zu dieser Frage hatte die Psychiaterin Martina Miller aufschlussreiche Details mitgebracht. Die Gutachterin nannte den Angeklagten Andreas V. am Freitag vor Gericht voll schuldfähig. Der 56-Jährige habe eine "gut durchschnittliche Intelligenz" mit einem IQ von 110, keine Psychosen, depressive Erkrankungen oder krankhaft seelische Störungen, sagte Miller. Es sei sehr wahrscheinlich, dass er auch nach Verbüßung einer Haftstrafe erneut sexuellen Missbrauch an Kindern begehen werde. Eine "tief verwurzelte Neigung, diese Art von Straftaten zu begehen", spreche für eine Sicherungsverwahrung.

Andreas V. sei "narzisstisch, antisozial" und zeige eine "manipulative Tendenz". Er habe eine pädophile Neigung mit einer Präferenz für Mädchen im Grundschulalter bis in die Pubertät. Der 56-Jährige sei nicht in der Lage, eine Beziehung zu einer gleichaltrigen Partnerin einzugehen. "Er scheint die Mädchen als Ersatz gewählt zu haben."

Gutachterin sieht Hang zu weiteren Taten

Der 56 Jahre alte Andreas V. wurde am Freitag mit einem Rollstuhl in den Saal geschoben, wirkte teilnahmslos und geschwächt. Zuletzt war er an Gürtelrose erkrankt. Er habe den Ausführungen aber folgen könne, sagte sein Verteidiger Salmen. Bereits am Donnerstag nahm er wegen der Virus-Erkrankung unter starken Schmerzen an der Verhandlung teil. Die Vorsitzende Richterin änderte daraufhin den Zeitplan und schickte den Kranken am Mittag zurück ins Gefängnis.

Das eigentlich für Freitag vorgesehene psychiatrische Gutachten zu Mario S. wurde daraufhin vorgezogen. Miller bescheinigte dem 34-Jährigen eine pädophile Störung. Auch er sei voll schuldfähig und habe wohl einen Hang zu weiteren Taten. Daher sprach sich die Gutachterin am Donnerstag für die Sicherungsverwahrung des Angeklagten aus.

Zudem plädierten am Freitag erste Nebenkläger-Vertreter - insgesamt sind 18 Anwälte für 28 Nebenkläger beteiligt. Das sei teils emotional verlaufen, sagte Salmen. Aus Sicht der Opfer meinte Nebenklägeranwalt Roman von Alvensleben zum Plädoyer der Staatsanwaltschaft: "Wenn das Gericht in diese Richtung geht, dann ist das ein deutliches Zeichen gegen Missbrauch, gegen jegliche Art von Beeinträchtigung von Kinderrechten." Das Urteil wird im September erwartet.

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