Anschlag am OEZ:Plattform-Betreiber: BGH bestätigt Urteil

Das Urteil von sechs Jahren Haft gegen den Betreiber einer Darknet-Plattform, über die der Münchner Todesschütze vom Juli 2016 seine Waffe gekauft hatte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf mit dem am Montag veröffentlichten Beschluss vom 6. August (Az. 1 StR 188/19) die Revision des Betreibers als unbegründet. Das Landgericht Karlsruhe hatte den damals 31-Jährigen im vergangenen Dezember der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung sowie der Beihilfe zu Waffen- und Drogendelikten schuldig gesprochen. Im Juli 2016 hatte ein 18-Jähriger bei dem rassistisch motivierten Anschlag am Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen und sich selbst erschossen. Pistole und Munition hatte er sich über das Darknet besorgt. Der Todesschütze hätte die Waffe nicht kaufen und die Tat nicht begehen können, wenn Verkäufer und Käufer in dem Forum nicht zusammengekommen wären, hatte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung gesagt.

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