Augsburg:Keine neuen Ermittlungen im Fall Ursula Herrmann

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1981: Die Leiche der qualvoll erstickten Schülerin Ursula Herrmann wird in einem Zinksarg wegtransportiert. (Foto: dpa)

Im dem spektakulären Kriminalfall aus dem Jahr 1981 sieht die Staatsanwaltschaft keine neuen Indizien, die das Gesamtgefüge des Falls "erschüttern" würden.

Von Johann Osel, Augsburg

Im Fall des getöteten Mädchens Ursula Herrmann aus dem Jahr 1981 wird es keine neuen Ermittlungen geben. Wie die Staatsanwaltschaft Augsburg am Dienstag mitteilte, böten neue Hinweise nach einer Prüfung keine Möglichkeit dafür. Aus den vom Anwalt eines Nebenklägers, Ursulas Bruder Michael Herrmann, eingereichten Hinweisen ergeben sich "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten anderer Personen", hieß es.

Fast vier Jahrzehnte nach der Entführung der Zehnjährigen, einem der spektakulärsten Kriminalfälle der Bundesrepublik, hatte die Staatsanwaltschaft Anfang des Jahres die Spuren vorgelegt bekommen. Wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge verurteilt worden war 2010 ein Mann aus Eching im Kreis Landsberg am Lech: Er soll das Mädchen 1981 in dem Ort am Ammersee entführt und in eine Kiste im Wald gesperrt haben, wo es erstickte.

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Der in einem Indizienprozess zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte Mann beteuert seine Unschuld. Die Kammer hatte auch deshalb nicht auf Mord entschieden, weil in der Kiste unter anderem für Essen und Belüftung gesorgt war. Bei Nachforschungen sollen laut Michael Herrmann später etwa auf der Rückseite eines Erpresserbriefs Spuren mathematischer Skizzen entdeckt worden sein, wie sie im Gymnasium gelehrt werden. Dies deute auf Jugendliche als Täter hin, mutmaßlich aus einem Internat in der Nähe.

Alle Hinweise seien, so die Staatsanwaltschaft, nicht geeignet, die Tat in Abweichung von der rechtlichen Bewertung des Gerichts zu werten - erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge. Es bestehe somit das "Verfahrenshindernis der Verjährung". Nur Mord verjährt nicht. Die Hinweise böten zudem keine ausreichende Grundlage dafür, "das Gesamtgefüge der Indizien zu erschüttern". Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme von Amts wegen lägen nicht vor.

© SZ vom 21.08.2019 / ojo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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