Reiserecht:Schnarchende Oma

Entspricht ein Hotelzimmer nicht der gebuchten Unterkunft, ist dies bei Pauschalreisen ein Mangel, und Grund, den Reisepreis zu mindern. Der Frust über den Mangel begründet aber nicht einen darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruch. Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden, berichtet die Zeitschrift Reiserecht aktuell. Im verhandelten Fall hatte ein Mann für sich und seine Frau ein Doppelzimmer gebucht. Seine Kinder sollten mit seiner Schwiegermutter in einem zusätzlichen Apartment mit zwei separaten Schlafzimmern übernachten. Am Urlaubsort stand aber nur ein Doppelzimmer zur Verfügung - die Oma raubte den Enkeln durch ihr Schnarchen den Schlaf. Dadurch war die Stimmung der Familie getrübt - der Kläger wollte 1000 Euro Schadenersatz. Das Gericht gab dem nicht statt.

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