Unternehmensstrafrecht:Endlich ein echtes Drohszenario

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Gewitter über Berlin: Die Justizministerium will härtere Strafen für Konzerne.

(Foto: dpa)

Lange galt in Deutschland der Grundsatz, dass nur Menschen strafrechtlich verantwortlich sind, nicht aber Unternehmen. Das ändert sich jetzt - dank der Zusammenarbeit von Jura und Ökonomie.

Kommentar von Bastian Brinkmann

Vor langer Zeit in einer fiktiven deutschen Stadt: Die Zunft der Fuhrleute ist der Stolz der Gemeinde. Ihre Pferde und Ochsen tragen Waren durch die Stadttore hinein und heraus und ermöglichen damit den Wohlstand der Bürger. Die Repräsentanten der Zunft der Fuhrleute sind auf Stadtfesten Ehrengäste. Doch dann kommt heraus: Die Fuhrleute haben den Dung ihrer Pferde und Ochsen verbotenerweise innerhalb der Stadtmauern entsorgt. Es stinkt zum Himmel, der Ärger ist groß, die Fuhrleute sollen bestraft werden. Es geht gleich ihrer ganzen Zunft an den Kragen: Sie wird aufgelöst.

Eine wirtschaftliche Gruppierung verstößt gegen die Regeln der Gemeinschaft - und ihre Organisation muss sich dafür verantworten. In Deutschland war das jahrhundertelang gang und gäbe - aber nun, im Jahr 2019 gilt anderes Recht. Vergiftet heutzutage ein Autokonzern die Atemluft von Millionen Menschen, um mehr Fahrzeuge zu verkaufen, also mehr Gewinn zu machen, muss das Unternehmen lediglich ein Bußgeld zahlen. Die Justiz benutzt das gleiche Werkzeug, als wäre Volkswagen außerorts ein paar Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren, zack, Bußgeldbescheid und fertig. Der Konzern hat wegen des Dieselskandals in Deutschland nur eine Milliarde Euro Bußgeld gezahlt. Das wäre viel für einen Autofahrer, für Volkswagen entspricht die Summe dem Gewinn aus 20 Arbeitstagen - nach vier Wochen war das Bußgeld also schon wieder drin. Die Strafhöhe war offensichtlich nicht angemessen, auch wenn noch nie ein Unternehmen in Deutschland mehr zahlen musste.

Zu lange wurde in Deutschland die ökonomische Wirkung des laschen Ordnungswidrigkeitenrechts für Unternehmen übersehen. In der Bundesrepublik galt anders als zur Zeit der Zünfte: Societas delinquere non potest, ein Unternehmen kann nicht strafrechtlich verantwortlich sein. Das könnten nur Menschen. Die Justiz müsse die Missetäter in den Firmen finden und ihre persönliche Schuld beweisen, nur das sei recht. Diese Argumentation klingt plausibel: Der freie Mensch ist verantwortlich für sein eigenes Tun, nicht für Straftaten von Kollegen. Doch dieses System gibt falsche Anreize: Wenn ein Vorstand die persönliche Verantwortung nur gut genug verteilt und verschleiert, drohen dem Unternehmen kaum Konsequenzen. Das ist eine Einladung für kriminelles Verhalten. Jede Finanzchefin kann ausrechnen, ob sich ein Betrug für eine Firma lohnt oder nicht. Die wirtschaftlichen Folgen konterkarieren die lateinische Logik.

Die Bundesregierung hat erkannt, dass sich etwas ändern muss, und schon im Koalitionsvertrag festgelegt, das Sanktionsrecht für Unternehmen zu verschärfen. Das zuständige Justizministerium hat einen Gesetzentwurf erarbeitet. Der sieht Geldstrafen vor, die viel höher ausfallen können, große und internationale Konzerne müssen im schlimmsten Fall zehn Prozent ihres Jahresumsatzes zahlen. Bei einem Autokonzern, der rund 240 Milliarden Euro erwirtschaftet, wären das also bis zu 24 Milliarden Euro - diese Größenordnung verändert die Bilanz jeder Finanzchefin massiv. Konzerne müssen künftig viel mehr aufpassen, dass alles sauber läuft. Als letztes Mittel sieht der Gesetzentwurf sogar die Auflösung des Unternehmens vor. Dann würden auch Unschuldige ihren Arbeitsplatz verlieren. Entsprechend hoch sind die vorgesehenen rechtlichen Hürden. Das Drohungsszenario braucht es aber, auch das Strafrecht für Menschen kennt drastische Höchststrafen.

Viele Gesetzesänderungen haben wirtschaftliche Folgen, die mitbedacht werden müssen

An der Reform des Unternehmensstrafrechts ist besonders erfreulich, dass die Rechtswissenschaft und die Ökonomie dabei zusammengearbeitet haben: Die Reform stützt sich auch auf Daten und statistische Analysen. Denn viele Gesetzesänderungen haben wirtschaftliche Folgen, die mitbedacht werden müssten, aber nicht immer wurden. Dank immer besserer Datengrundlagen kann vorab berechnet werden, welche Folgen beispielsweise die Abschaffung des Solidaritätszuschlags im Steuersystem hat, wie viel mehr Geld in welcher Einkommensgruppe bleibt und was das vermutlich für den Konsum und die Zahl der Arbeitsplätze in Deutschland bedeutet.

Das Bundesfinanzministerium war lange in der Hand von Juristen, nun öffnet es sich stärker für Ökonomen. Die können mitunter zwar nicht so gut Latein, aber sprechen dafür "R", eine Programmiersprache für statistische Datenanalysen.

Beim Unternehmensstrafrecht haben lobenswerterweise Juristen Daten gesammelt und erforscht, dass einzelne Staatsanwaltschaften ganz unterschiedliche Bußgelder in ähnlichen Fällen verlangen. Diesen Wildwuchs will das Justizministerium eindämmen. Ökonomen wiederum haben berechnet, dass Wirtschaftskriminalität den ehrlichen Unternehmen hohe Umsatzverluste einbrockt. Beide Wissenschaften haben gezeigt, wie nötig die angestoßene Reform ist. Diese Kooperation von Jura und Ökonomie sollte ein Vorbild für andere Reformen sein.

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