Prozess in Ebersberg:Gehetzt, aber nicht verhetzt

Prozess in Ebersberg: Das Ebersberger Amtsgericht.

Das Ebersberger Amtsgericht.

(Foto: Christian Endt, Fotografie & Lic)

Das Amtsgericht Ebersberg verurteilt einen 22-Jährigen zu einer Geldstrafe. In zwei Punkten wird er freigesprochen, ein Nazisymbol wird ihm zum Verhängnis.

Aus dem Gericht von Andreas Junkmann, Ebersberg

"The best American ever! Fuck you! Fuck your country!" - mit diesen Worten kommentierte ein 22-Jähriger den antisemitischen Gewaltakt in der Tree-of-Life-Synagoge von Pittsburgh im Oktober vergangenen Jahres, bei dem ein Attentäter elf Menschen erschossen hat. Das, und weil er zusätzlich auf seinem Facebook-Profil ein Foto mit Hakenkreuzen veröffentlichte, brachte dem Mann am Donnerstagmorgen einen Termin beim Amtsgericht ein. Dort kam der Angeklagte aus dem nördlichen Landkreis einigermaßen glimpflich davon, Richterin Vera Hörauf verurteilte ihn letztlich zu einer Geldstrafe.

Volksverhetzung, Beleidigung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Mit diesen drei Anklagepunkten musste sich der junge Mann aus Syrien zusammen mit seiner Anwältin auseinandersetzen. Er habe mit seinen Taten die israelischen Staatsangehörigen herabwürdigen wollen und damit das friedliche Zusammenleben in einem Rechtsstaat erheblich gefährdet, so der Vorwurf der Staatsanwältin. Ob das tatsächlich die Intention des 22-Jährigen gewesen ist, konnte der Prozess nicht aufdecken, denn der Angeklagte verweigerte die Aussage. Über seine Anwältin ließ er aber einräumen, beide Taten begangen zu haben.

Zunächst hatte er im Oktober vergangenen Jahres mit eben jenen harten Worten auf einen Beitrag reagiert, den ein Mitarbeiter des Israelischen Konsulats in München veröffentlicht hatte. Dieser teilte darin einen Artikel über das Attentat in Pittsburgh und rief dazu auf, Fremdenhass zu bekämpfen. Knapp einen Monat später stellte der Angeklagte dann ein Foto auf seine Facebookseite, auf der eine israelische Flagge zu sehen war, die von zwei Hakenkreuzen zerrissen wurde. Obwohl Richterin Hörauf hartnäckig nachbohrte, wollte der Mann zu seinen Beweggründen nichts sagen.

Die Staatsanwältin fordert eine höhere Strafe

Umso deutlicher wurde dafür die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Für sie stehe ganz klar fest, dass der Angeklagte mit seinen Handlungen Personen jüdischen Glaubens beschimpft, verächtlich gemacht, ja ihnen sogar jegliches Lebensrecht abgesprochen habe. Er habe zudem durch seine Worte den Attentäter gefeiert und den Verfasser des Beitrags konkret angegriffen - sie forderte deshalb eine Geldstrafe in Höhe von knapp 2000 Euro.

Die Verteidigerin stellte die Sache selbstredend etwas anders dar. An dem Bild mit den Hakenkreuzen gebe es zwar nichts zu rütteln, die Vorwürfe der Volksverhetzung und Beleidigung seien für sie aber nicht haltbar. "Für den Leser bleibt unklar, worauf sich der Inhalt eigentlich bezieht", sagte sie mit Hinblick auf den Kommentar und plädierte deshalb dafür, die betreffenden Anklagepunkte fallen zu lassen. Eine Ansicht, der Richterin Hörauf in ihrem Urteil folgte.

Auch sie sehe bei Betrachtung des Kommentars mehrere Auslegungsmöglichkeiten. "Ich finde, das hier ist das Gegenteil von eindeutig." Man wisse nicht, wie der Satz gemeint sei, so Hörauf, die den Angeklagten deshalb von der Volksverhetzung und der Beleidigung freigesprochen hat. Für das Hakenkreuz-Foto aber muss der Mann 900 Euro zahlen. Immerhin gelobte er Besserung: "Es tut mir leid. Ich bereue das wirklich."

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