Mobilität in Städten:E-Scooter sollen automatisch gedrosselt werden

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Durchkommen ist Glückssache: So abgestellte Scooter werden leicht zur Stolperfalle. (Foto: dpa-tmn)

Kommunen und Leihanbieter wollen dafür sorgen, dass man E-Tretroller nicht mehr überall abstellen kann. Außerdem soll es erlaubt sein, die Scooter in bestimmten Zonen einzubremsen.

Eine neue Vereinbarung zwischen kommunalen Spitzenverbänden und Leihanbietern soll Ordnung ins E-Scooter-Chaos bringen. Unter anderem sollen die Flitzer automatisch gedrosselt werden, wenn sie dort fahren, wo es eigentlich nicht erlaubt ist, zum Beispiel in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen. Das teilten der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund am Montag mit.

Sie fordern das Bundesverkehrsministerium auf, bei der Betriebserlaubnis sicherzustellen, dass Elektrokleinstfahrzeuge zum Schutz von Fußgängern auf nicht zulässigen Verkehrsflächen automatisch gedrosselt werden können. Das Verkehrsministerium prüft aktuell, ob eine bestimmte Software bei Leihmodellen zulässig ist. Bisher war sie nicht Gegenstand der Anträge auf eine Allgemeine Betriebserlaubnis beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), aber einige Leihanbieter verwenden sie bereits. Konkret handelt es sich um eine Funktion, die die Geschwindigkeit von E-Scootern automatisch drosseln kann, sobald man damit in bestimmte Bereiche fährt. Die Zonen werden über das globale Satellitennavigationssystem GPS markiert.

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Von Marco Völklein

Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund legten am Montag eine Rahmenvereinbarung mit den Anbietern vor. Ziel ist, für mehr Ordnung und Sicherheit bei der Nutzung der kleinen Fahrzeuge zu sorgen. Die vier größten Verleihfirmen Lime, Tier, Voi und Circ haben sich darin verpflichtet, unter anderem dafür zu sorgen, dass die E-Scooter nicht mehr regelwidrig abgestellt werden. Außerdem wollen sie eine Telefonhotline einrichten, unter der man falsch geparkte E-Tretroller melden kann.

Wie diese Rahmenbedingungen in den einzelnen Städten umgesetzt werden, verhandeln Verleiher und Kommune dann jedoch individuell. Einige Städte wie München hatten schon vor der Zulassung der E-Scooter den Verleihern eine freiwillige Selbstverpflichtung vorgelegt. Rechtlich bindend sind die Vorgaben nicht, zumal es neben den vier unterzeichnenden Firmen noch weitere Leihanbieter gibt. Zuletzt hat zum Beispiel Bird angekündigt, in das Scooter-Sharing in Deutschland einzusteigen.

E-Tretroller sind seit Mitte Juni zugelassen. Die Rahmenvereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Anbietern soll als "Diskussionsgrundlage" dienen für die Abstimmungen zwischen einzelnen Kommunen und Anbietern. Damit sich die E-Tretroller gut in den Verkehr integrierten, brauche es vor allem die Rücksicht derer, die mit den Scootern unterwegs seien - sowie klare Regeln, wo Roller stehen dürften und wo nicht, hieß es. Ziel sei ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit sowie Konfliktsituationen im Straßenraum zu vermeiden.

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