Bei Vereinen und freien Trägern:Jugendamt rät zu Check von Führungszeugnissen

Das Kreisjugendamt erinnert daran, dass die Verantwortlichen in Vereinen und bei freien Trägern darauf achten, die erweiterten Führungszeugnisse von allen Mitgliedern auf ihre Aktualität zu überprüfen, die Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden. Dazu empfiehlt der Landesjugendhilfeausschuss, nach Ablauf von fünf Jahren alle Führungszeugnisse erneut einzusehen. "In vielen Vereinen dürfte deshalb eine erneute Einsichtnahme erforderlich sein", vermutet Kerstin Meyer, Kommunale Jugendpflegerin im Kreisjugendamt. Seit einer neuen Regelung des Bundeskinderschutzgesetzes vor nunmehr sieben Jahren, ist die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse bei den Vereinen und freien Trägern ein Thema. Die Absicht des Gesetzgebers war es, Kinder und Jugendliche vor Übergriffen besser zu schützen. Das Kreisjugendamt hat daher mit den meisten Vereinen und freien Trägern Vereinbarungen geschlossen, die sie verpflichten, sich von den betreffenden Mitgliedern ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Für ehrenamtlich Tätige ist die Beantragung und Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses kostenfrei und wird in der jeweiligen Meldebehörde vorgenommen.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Kreisjugendamtes unter www.kreisjugendamt-ebersberg.de oder bei der Kommunalen Jugendpflegerin im Kreisjugendamt unter der Telefonnummer (08092) 823 314 oder per Mail unter kerstin.meyer@lra-ebe.de.

© SZ vom 27.08.2019 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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