Prozess:Strafbefehl gegen Jan Ullrich

Jan Ullrich 2017 in der Schweiz

Ullrich beendete 2007 seine Karriere als Radsportler.

(Foto: dpa)
  • Gegen Jan Ullrich wurde eine Geldstrafe von 7 200 Euro verhängt, weil er eine Escort-Dame nach einem Streit angegriffen und gewürgt hat.
  • Der ehemalige Radprofi soll mit der Leistung der 31-Jährigen unzufrieden gewesen sein.
  • Es ist nicht der erste Vorfall dieser Art: Im Februar hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Ullrich vorläufig eingestellt.

Gut ein Jahr nach einem Angriff auf eine Escort-Dame in einem Frankfurter Hotel ist gegen den früheren Radprofi Jan Ullrich ein Strafbefehl ergangen. Es gehe um den Verdacht der Körperverletzung und der versuchten Nötigung, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Mittwoch mit, ohne einen Namen zu nennen. Das Amtsgericht hat eine Geldstrafe in Höhe von 7 200 Euro verhängt - über 180 Tagessätze zu 40 Euro.

Ullrich war am 10. August des vergangenen Jahres in einem Frankfurter Luxushotel vorübergehend festgenommen worden, weil er eine Escort-Dame nach einem Streit angegriffen und gewürgt hat. Zunächst wurde wegen eines versuchten Tötungsdeliktes ermittelt. Der 45-Jährige soll nicht mit der Leistung der 31-Jährigen zufrieden gewesen sein und sie aufgefordert, die im Voraus für ihre Dienste gezahlten 600 Euro zurückzuzahlen.

In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es, dass sich die Frau in eine Ecke des Hotelzimmers geflüchtet habe. Dort habe der Angeklagte ihr "mit einer Hand an den Hals" gegriffen und sie mit dem Rücken gegen eine Wand gestoßen, sie gewürgt und mit der Faust gegen ihren Arm geschlagen. Die Geschädigte erlitt unter anderem Hautrötungen und einen Bluterguss.

"Der Angeklagte befand sich bei Tatbegehung aufgrund vorherigen Alkohol- und Drogenkonsums in einem Zustand, in dem seine Fähigkeit, nach der vorhandenen Unrechtseinsicht zu handeln, erheblich vermindert war", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Ex-Radprofi habe den Strafbefehl akzeptiert, der der Staatsanwaltschaft zufolge damit rechtskräftig ist. Er gilt nun als vorbestraft.

Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Gewalttätigkeiten rechtlich nur als einfache Körperverletzung zu werten waren: Das Leben der Geschädigten sei nicht einmal potenziell in Gefahr gewesen, erklärt die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe sich bei der Frau entschuldigt und ihr eine finanzielle Entschädigung gezahlt. Daraufhin sei die Frau an einer weiteren Strafverfolgung nicht interessiert gewesen.

Im Februar hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg erst ein Ermittlungsverfahren gegen Ullrich vorläufig eingestellt. Dieser war im vergangenen September von einem Mitarbeiter am Hamburger Flughafen angezeigt worden, den Ullrich ebenfalls am Hals gewürgt haben soll - verletzt wurde aber niemand. Der Fall wurde aus "verfahrenökonomischen Gründen" eingestellt. Der Grund war, dass zeitgleich eben auch in Frankfurt am Main gegen Ullrich ermittelt wurde.

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