Baumschutz:Klimaschutz im Kleinen

Baumschutz: Manchmal schützt auch eine Verordnung Bäume nicht - etwa wenn der Laubholzbockkäfer zugeschlagen hat wie vor einigen Jahren bei Riem.

Manchmal schützt auch eine Verordnung Bäume nicht - etwa wenn der Laubholzbockkäfer zugeschlagen hat wie vor einigen Jahren bei Riem.

(Foto: Claus Schunk)

Bäume kühlen die Luft ab und verhindern lokale Unwetter. Der Bund Naturschutz fordert deshalb Schutzverordnungen in Städten und Gemeinden. In immerhin zwölf von 29 Kommunen des Landkreises gibt es welche.

Von Martin Mühlfenzl

Mehr als die Hälfte der gesamten Landfläche Schwedens ist mit Wäldern bedeckt. Und der Wald wächst immer weiter. Wird im Königreich ein Baum gefällt, müssen drei neue gepflanzt werden. "So sieht echtes Bewusstsein für die Natur aus", sagt die Grünen-Landtagsabgeordnete Claudia Köhler aus Unterhaching. Dieses Bewusstsein für den Wald, ja für jeden einzelnen Baum, müsse sich hierzulande erst noch entwickeln. "Und zwar ganz dringend. Dazu gehört auch zu wissen, dass Bäume, je älter und größer sie sind, mehr CO₂ speichern."

Eine Möglichkeit, dieses Bewusstsein zu schaffen, ist die sogenannte Baumschutzverordnung, ist Köhler überzeugt. Wie auch der Bund Naturschutz (BN), der am Dienstag eine landesweite Einführung kommunaler Baumschutzverordnungen gefordert hat. Bisher, so argumentiert der BN, hätten gerade einmal fünf Prozent der bayerischen Kommunen eine derartige Satzung; im Landkreis München sind es immerhin zwölf von 29 Städten und Gemeinden. Darunter Claudia Köhlers Heimatort Unterhaching.

Martin Geilhufe, BN-Landesbeauftragter, stellt die Bedeutung jedes einzelnen Baums heraus: Bis zu 400 Liter Wasser verdunste ein ausgewachsener Baum an einem sehr warmen Sommertag und kühle dadurch die Luft ab. Orte mit Baumbestand seien um einige Grad kühler als dicht bebaute Plätze ohne Grün. Sie böten dadurch auch Schutz vor Unwettern.

Denn gerade über Orten mit urbaner Bebauung bildeten sich vermehrt Hitzezellen, die sich als lokale Unwetter entladen könnten, so der BN-Beauftragte. Wie am 12. Juni dieses Jahres über Unterschleißheim, als sich ein heftiges Unwetter entlud, das exemplarisch für sich häufende Wetterextreme steht. Nur zehn Minuten tobte das Gewitter über der Stadt, in dessen Folge das Lohhofer Volksfest geräumt werden musste.

Die Stadt Unterschleißheim hat eine Baumschutzverordnung. Wie auch das flächenmäßig deutlich kleinere Ottobrunn mit seinem noch dominierenden Gartenstadtcharakter. Dort aber ist die Verordnung nicht ganz unumstritten: FDP-Gemeinderat Axel Keller würde sie am liebsten sofort abschaffen und hat auch entsprechende An träge gestellt - bisher erfolglos. "Ich würde die Verwaltung gerne von der Qual der Bürokratie befreien, aber sie will nicht", sagt Keller. "Und natürlich stellt die Verordnung auch einen Eingriff in die Rechte jedes einzelnen dar."

Kein Bürger wolle eine Betonwüste vor dem Haus, ist der Liberale überzeugt. Gerade die Ottobrunner gingen sehr verantwortungsvoll mit der Natur, mit ihren Gärten, mit Bäumen um. "Diese Verordnung frisst einfach nur Zeit, die Verwaltung entscheidet nach Gutdünken. Sie ist sinnlos."

Die Kommunen haben bei der Auslegung der Baumschutzverordnung, die der jeweilige Stadt- oder Gemeinderat absegnen muss, viel Spielraum und interpretieren diesen auch unterschiedlich. In Ottobrunn stellt die Verordnung Laub- und Obstbäume mit einem Stammumfang von 50 Zentimetern und mehr bei einer Höhe von einem Meter unter Schutz, bei Nadelbäumen sind es 80 Zentimer. In Pullach liegt die Marke bei Laubbäumen bei 60 Zentimetern, in Unterschleißheim gilt für alle Bäume die 50-Zentimeter-Marke. Unterhaching hat festgeschrieben, bei Zuwiderhandlung Strafen in Höhe von bis zu 50 000 Euro verhängen zu können.

Rechtslage

Ob sie eine Baumschutzverordnung erlässt, liegt im jeweiligen Ermessen einer Stadt oder Gemeinde. Die Satzung ist ein rechtliches Instrument, das neben der Bauleitplanung angesiedelt ist. Sie soll den für das Stadtbild und Ortsklima wichtigen und ausgewachsenen Baumbestand schützen und regelt meist auch, welche Ersatzpflanzungen nach Abholzungen verlangt werden. Laut Bund Naturschutz haben im Freistaat nur 94 von mehr als 2000 Kommunen eine Baumschutzverordnung. Dazu zählt seit 1976 die Landeshauptstadt München. Im Landkreis München haben immerhin zwölf von 29 Städten und Gemeinden eine Baumschutzverordnung. müh

Dass derartige Regelungen, wenn sie in allen bayerischen Kommunen gelten würden, den Baumbestand sichern oder gar erhöhen, steht für Norbert Steinmeier, den BN-Ortsgruppenleiter für Aschheim, Feldkirchen und Kirchheim, jedoch nicht fest. Gerade in der Münchner Schotterebene, sagt er, leide die Flora immer öfter unter Trockenstresssituationen. Zudem sei der hohe Bestand an Fichten ein Problem. "Es braucht mehr Vielfalt." Wenn das Eschentriebsterben oder der Borkenkäfer um sich griffen, sagt Steinmeier, dann war es das mit dem Wald. "Da hilft auch keine Verordnung mehr."

Grundsätzlich gelte, sagt der Naturschützer: Jeder große Baum, der gefällt wird, sei einer zu viel. "Denn es dauert einfach viel zu lange, bis neu aufgeforstete und gepflanzte Bäume nachwachsen." Die Region leide auch unter dem anhaltend hohen Zuzug und Wachstum, sagt Steinmeier. Flächen für neue Bäume und Wälder würden knapp, das habe auch Auswirkungen auf das jeweilige Kleinklima in den Orten. Eben auch, weil Wald verschwindet - wie der Bannwald zwischen Aschheim und Kirchheim, der immer kleiner werde.

Grünen-Politikerin Köhler wünscht sich "öfter mehr Transparenz", wenn es um Baumfällungen am Ort geht. "Manchmal erfahren wir erst davon, wenn es schon passiert ist", sagt sie. Am Ortspark in Unterhaching sei das so gewesen. Dort wurden Bäume für neue Toiletten gefällt. "Sonst hätte man die Toiletten nicht gesehen, wurde uns gesagt." In Schweden wären drei Mal so viele Bäume wieder gepflanzt worden.

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