Ibiza-Affäre:Staatsanwaltschaft begrenzt Ermittlungen gegen Strache auf Untreue

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Heinz-Christian Strache bleiben Ermittlungen wegen Vorteilsannahme erspart. (Foto: REUTERS)
  • Die österreichischen Behörden verzichten im Zusammenhang mit dem Ibiza-Video auf Ermittlungen gegen Ex-Vizekanzler Strache bezüglich Vorteilsannahme.
  • Die Justiz sieht eine Gesetzeslücke, durch die der FPÖ-Politiker nicht belangt werden könne - denn Strache war im Juli 2017 kein Amtsträger.
  • Weiterhin ermittelt wird wegen Untreue.

Die strafrechtlichen Konsequenzen nach der Ibiza-Affäre könnten für Heinz-Christian Strache überschaubar bleiben. Die österreichische Korruptionsstaatsanwaltschaft verzichtet auf Ermittlungen bezüglich Vorteilsannahme gegen den zurückgetretenen FPÖ-Vizekanzler und seinen Parteikollegen Johann Gudenus. Das war von Experten bereits erwartet worden. Die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Untreue laufen hingegen weiter.

Strache und Gudenus waren auf Aufnahmen, die SZ und Spiegel zugespielt wurden, bei Absprachen für mögliche Gegengeschäfte mit einer angeblichen russischen Oligarchen-Nichte zu sehen, sollte diese ihm zum Wahlsieg verhelfen.

Nach Prüfung auf Vorliegen eines Anfangsverdachts wurde nun entschieden, bei einzelnen Anzeigen kein Ermittlungsverfahren einzuleiten, so der Sprecher. Die Behörde prüfte in den vergangenen Wochen alle nach Veröffentlichung des Videos eingegangenen Anzeigen. Nun wurden jene abgelehnt, die zu wenig Substanz für weitere Ermittlungen hatten.

Nicht weiter verfolgt werde der Vorwurf der Vorteilsannahme, konkret geforderte Parteispenden zwischen 500 000 und zwei Millionen Euro für künftige Bauaufträge durch Strache sowie die Übersetzung durch Gudenus ins Russische. Diesem Verdacht geht die Staatsanwaltschaft nicht weiter nach, weil solche Vergaben im Juli 2017 noch gar nicht im Aufgabenbereich von Strache und Gudenus lagen.

FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky sieht eine "Entlastung für Strache und Gudenus". Die Justiz weist allerdings auch auf die Gesetzeslücke hin, durch die die beiden Ex-Politiker nicht belangt werden können. Das Ibiza-Video zeige zwar, dass Strache der vermeintlichen Oligarchin für eine verdeckte Parteispende und für den Erwerb von Anteilen an der Kronen Zeitung eine Bevorzugung bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen in Aussicht gestellt habe, so die Staatsanwälte. Um Korruption nachzuweisen, seien aber mehrere Bedingungen nötig: Es müsse einen "real existierenden Amtsträger" geben, der die versprochenen Dinge tatsächlich umsetzen kann. Das war bei Strache, damals Abgeordneter, und Gudenus, damals Wiener Vizebürgermeister, nicht der Fall. Die beiden waren im Juli 2017 nicht in der Lage, öffentliche Bauaufträge zu beeinflussen, so die Argumentation.

"Es wäre Sache des Gesetzgebers, diese - allfällig planwidrige - Lücke zu schließen", schreibt die Behörde in ihrer Einstellungsbegründung, aus der österreichische Medien zitieren.

Das bedeutet aber nicht, dass Strache und Gudenus juristisch nichts mehr zu befürchten haben. Weiterhin ermittelt wird wegen Untreue. In diesem Zusammenhang führten die Ermittler auch Razzien durch.

Neue Anzeige der Westbahn

Am Freitag ging zudem bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft noch eine neue Anzeige vom Unternehmen Westbahn wegen vermeintlich undurchsichtiger Vergabeverfahren im FPÖ-geführten Verkehrsministerium ein. An der Westbahn, einem Konkurrenten der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), hält der Unternehmer Hans Peter Haselsteiner 49,9 Prozent. Im Ibiza-Video hatte Strache angekündigt, dass Haselsteiner, der die liberalen Neos unterstützt, künftig keine Staatsaufträge mehr bekomme. Haselsteiner hat daraufhin von einem privaten Gutachter alle Vergabeverfahren überprüfen lassen, die seine Firmen betreffen. In Sachen Westbahn wurde nun eine Anzeige wegen Untreue gegen Unbekannt eingebracht.

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