Verfassungsgericht:Beschluss zu Betriebsrente

Eine Betriebsrente nur für Arbeitnehmer, die vor ihrem 50. Geburtstag im Unternehmen angefangen haben, stellt keine Diskriminierung von Frauen mit Kindern dar. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor. Ein solcher Ausschluss treffe unabhängig vom Geschlecht alle, die erst später eingestellt wurden, heißt es darin. Außerdem zeige die Statistik, dass die meisten Mütter zumindest in Teilzeit wieder arbeiten gingen, sobald ihre Kinder im Kita-Alter sind oder eingeschult wurden (Az. 1 BvR 684/14). Die Beschwerde einer inzwischen 74 Jahre alten Frau wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Sie hatte mit 51 als Verkäuferin angefangen. Ursprünglich waren ihr Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt worden. Die Unterstützungskasse weigerte sich aber, diese zu erbringen.

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