E-Mobilität:Unter Strom

E.ON macht Solaranlagen fit fürs Laden von Elektroautos

Einfach und bequem Strom zu tanken, ist Fahrern von Elektroautos zuhause meist noch nicht möglich.

(Foto: Eon/OBS)

Private Ladestationen für Elektroautos in Tiefgaragen einzubauen, scheitert bisher an der Rechtslage. Es benötigt nämlich einen einstimmigen Beschluss der Eigentümer. Dieser ist fast nie möglich, wie ein Fall aus Puchheim zeigt

Von Karl-Wilhelm Götte, Germering

Scheitert der Umstieg auf die E-Mobilität daran, dass E-Autofahrer ihr Fahrzeug nicht zuhause aufladen können? In Puchheim musste ein Eigentümer seinen Ladeanschluss für sein Elektroauto in der Tiefgarage zurückbauen, weil Miteigentümer dagegen waren und vor Gericht zogen. Fazit des Urteils: Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch darauf, dass ihm die anderen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft die Installation einer Stromleitung zu seinem Tiefgaragen-Stellplatz und den Einbau einer Ladestation für ein Elektroauto genehmigen. Rechtliche Hürden sprechen gegen den nachträglichen Einbau einer privaten Ladestation in einer Wohnanlage. Einen Lichtblick gibt es bei einem Neubau in Germering.

Die Elektromobilität soll eine entscheidende Stütze der Bekämpfung des Klimawandels sein. Dazu sind auch private Ladestationen in Häusern und Wohnanlagen dringend notwendig. Doch die gibt es kaum. Wie der ADAC herausfand, gibt es in 96 Prozent aller Tiefgaragen in Deutschland noch nicht einmal eine normale Steckdose. Rechtlich ist es nicht bedeutsam, ob der E-Autofahrer den Ladeanschluss auf eigene Kosten errichtet. Alle Miteigentümer - auch die, die nicht bei Eigentümerversammlung anwesend sind - müssen dem Anschluss zustimmen. Gerichte betrachten die Installation einer sogenannten Wallbox für das E-Auto als "bauliche Veränderung", die der Zustimmung aller Eigentümer bedarf. Maßgebend ist bisher das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), dass die Eigentumsverhältnisse auf Grundstücken mit mehreren Eigentümern regelt. Eine gesetzliche Änderung, die die private Installation erleichtern soll, ist in der Diskussion.

Es kommt schon vor, dass bei Eigentümerversammlungen nun häufig zu einem heftigen Streit kommt, wenn einzelne Eigentümer ihre Absicht kundtun, dass sie einen Ladeanschluss bauen wollen. "Man hat mich verbal attackiert, als ich die Zustimmung ausdrücklich verweigert habe", erzählt eine Eigentümerin aus einer großen Puchheimer Anlage mit 64 Wohneinheiten. Sie befürchtete vor allem eine Überlastung des Stromnetzes, falls noch mehr Miteigentümer sich eine Starkstrom-Wallbox legen lassen wollten, die das bestehende Stromnetz durch zusätzliche Starkstromleitungen nicht verkraften könnte. Ein Eigentümer hatte sich in Unkenntnis der Rechtslage schon einen Starkstromanschluss auf eigene Kosten errichten lassen. Das hat ihm mehrere tausend Euro gekostet. Zehn Eigentümer verweigerten bei der Versammlung die Zustimmung zu dieser baulichen Maßnahme in der Tiefgarage. Das Gericht trat schließlich auf den Plan und forderte den Rückbau der Ladestation. Die sei auch keine Modernisierungsmaßnahme.

Ein anderes Urteil des Landgerichts München I bezieht in seiner Begründung mit ein, dass die Stromleitung für das Elektroauto als Bestandteil des Gemeinschaftseigentums früher oder später auch von allen Eigentümern instand zu halten und damit zu bezahlen wären. Zudem könnten andere Eigentümer auf Gleichbehandlung pochen und sich ebenfalls Leitungen legen lassen. Bisher würde sich die übliche Regelung über Strom- und Energieanschlüsse in einer Wohnanlage nur auf die Herstellung eines technischen Mindeststandards beziehen. Ladestationen für Elektroautos würden bei Tiefgaragen nicht zum Mindeststandard gehören. So ist es nicht verwunderlich, dass die Puchheimer Eigentümerin gerichtlich den Rückbau der Ladestation erzwingen konnte.

In einer Germeringer Wohnanlage mit etwa 150 Eigentümern, die vor zwölf Jahren gebaut wurde, gibt es noch keine Ladestation in der riesigen Tiefgarage. Das verwundert niemand, war doch um 2007 das Elektroauto auch noch kein Thema. "Wenn jetzt jeder eine Ladestation bauen würde, könnte dies das Stromnetz nicht bewältigen", meinte ein Bewohner der Anlage, der sich fachlich auskennt. "Da wäre eine eigene zusätzliche Trafostation notwendig", fügte er hinzu. Wer trägt dafür die enormen Kosten? Der örtliche Stromanbieter, Strom Germering wird nicht gerade überhäuft mit Nachfragen nach privaten Ladeanschlüssen für Elektroautos. "Wir registrieren so zwei, drei Anrufe pro Woche zu diesem Thema", sagt Geschäftsführer Anton Kottermair. "Unproblematisch" seien Ladestationen auf kleinteiligen Grundstücken, also Reihen- oder Doppelhäusern.

Die neue Wohnanlage eines Münchner Wohnungsbauunternehmens am Ortseingang von Germering, die gerade entsteht, hat eine Wallbox in der Tiefgarage bereits beim Bau berücksichtigt. "Die Planung dafür begann vor drei Jahren", erläutert Architekt Marco Olivieri, der auch für Planung und Marketing zuständig ist. Für den Preis von zusätzlich 5900 Euro können sich die Eigentümer eine mit Starkstrom versorgte Wallbox an ihren Tiefgaragenplatz legen lassen. Der Aufwand, den Anschluss legen zu lassen, der auch mit dem jeweiligen Stromzähler verbunden werden muss, ist nicht gerade gering. Mit 50 000 bis 60 000 Euro taxiert Olivieri die Kosten für die Verlegung der Starkstromkabel.

Die Ladeleistung der Wallbox in der großen Germeringer Wohnanlage wird nur 3,7 Kilowatt betragen und liegt damit nur minimal über der einer normalen Steckdose. Die braucht etwa 15 bis 20 Stunden Ladezeit. 3,7 Kilowatt werden für eine Über-Nacht-Aufladung nur schwerlich reichen. Üblich sind in neu geplanten Tiefgaragen Starkstrom-Ladeboxen mit einer Leistung von elf und 22 Kilowatt. Aber auch ein Tesla braucht mit 22 Kilowatt fünf, sechs Stunden, um vollgeladen zu werden. "14 Wallboxen mit 3,7 Kilowatt sind in Germering bestellt", teilt Olivieri mit. "Das sind gut zehn Prozent der 126 Wohneinheiten." Man solle doch bedenken, dass nicht alle gleichzeitig ihr Auto laden würden. "Das geht dann auch schneller", zeigt sich der Architekt überzeugt. Olivieri schwört auf "intelligente Systeme", die die Ladeleistung steuern. Eine Ertüchtigung von Bestandstiefgaragen - auch mit zusätzlichen Trafostationen - hält er für möglich; würde aber erhebliche Kosten verursachen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: