Datenschutz:Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz

Bundeskriminalamt (BKA)

Die Datenbanken des Bundeskriminalamts werden zu einem Fall für die Juristen in Karlsruhe.

(Foto: dpa)
  • Vor einem Jahr erhielt das Bundeskriminalamt (BKA) neue Befugnisse zum Speichern von persönlichen Daten.
  • Die Organisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat nun Verfassungsbeschwerde gegen die Regelungen eingelegt.
  • Sie bemängelt, "weite Kreise der Bevölkerung" könnten durch einen Eintrag in der neuen BKA-Datenbank "stigmatisiert" werden.

Von Ronen Steinke, Berlin

Ein Jahr nachdem das Bundeskriminalamt (BKA) neue Befugnisse zum Speichern von persönlichen Daten erhalten hat, kommen diese Regeln vor das Bundesverfassungsgericht. Die Organisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie bemängelt, "weite Kreise der Bevölkerung" würden in die Gefahr geraten, durch einen Eintrag in der neuen BKA-Datenbank "stigmatisiert" zu werden. Auch seien die neu eingeführten Löschfristen "teils inkonsistent" und "in hohem Maße unbestimmt", sagt der Vorsitzende der GFF, der Berliner Richter Ulf Buermeyer.

Konkret geht es um Regelungen wie diese: Das BKA darf in seiner Datenbank nicht nur Verurteilte, Beschuldigte und Verdächtige speichern - sondern auch Personen, die bisher keine Straftat verübt haben, bei denen aber trotzdem ein "Anlass" bestehe, "weil tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die betroffenen Personen in naher Zukunft Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden". Eine vergleichbare Regelung gab es schon früher. Die GFF bemängelt aber, bei der Reform des BKA-Gesetzes im vergangenen Jahr sei es versäumt worden, die Prognosekriterien genauer zu fassen. Verfassungsrechtlich überprüft worden ist diese Präventiv-Speicherung bisher noch nie.

Auch darf das BKA Verdächtige einer Straftat selbst dann in seinem Speicher behalten, wenn sie vor Gericht bereits freigesprochen sind oder ihr Strafverfahren eingestellt worden ist. Das BKA-Gesetz schreibt dem BKA nur dann die Löschung vor, wenn das Gericht dem Betroffenen ausdrücklich bescheinigt hat, dass seine Unschuld erwiesen sei. So etwas komme in der Praxis selten vor, kritisiert der Mainzer Rechtsprofessor Matthias Bäcker, der die GFF-Verfassungsbeschwerde formuliert hat und den Fall in Karlsruhe vertritt. "Der Beschuldigte hat auch keine prozessuale Möglichkeit, eine solche Feststellung zu erwirken." Daher soll auch diese Regelung - die es ähnlich schon früher gab - erstmals verfassungsrechtlich überprüft werden.

Ziel der Reform war: Ermittler des BKA sollen das gesamte Wissen digital zur Verfügung haben

Kernpunkt der 2018 reformierten Datenbanken des BKA ist, dass die bisherige Trennung zwischen den Daten vieler Betroffener aufgehoben worden ist. Wo bisher einzelne Dateien wie "Gewalttäter Sport" oder "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" nebeneinander existierten, sind alle diese Dateien zu einem großen Datenpool zusammengelegt worden. Das Ziel dieser Reform hieß: Die BKA-Ermittler sollten nicht mehr langwierig in einzelnen Dateien suchen. Sie sollten mit geringerem Aufwand das gesamte Wissen digital zur Verfügung haben. So sollten sie leichter Zusammenhänge erkennen können, zum Beispiel Querbezüge zwischen Terrorismus und organisierter Kriminalität.

Damit - so die Verfassungsbeschwerde der GFF - trenne das BKA aber nicht mehr sauber genug zwischen Personen, die einst wegen bloßer Bagatelldelikte oder sogar nur als Zeugen in eine BKA-Datei hineingelangt sind, und Schwerkriminellen. Damit würde ein alter Grundsatz des Datenschutzes ausgehebelt: die sogenannte Zweckbindung. Wenn die Polizei einen Bürger nur zu einem bestimmten Zweck - zum Beispiel der Aufklärung eines Fahrzeugdiebstahls - speichern durfte, dann dürfen die Daten traditionell auch nur zu diesem Zweck genutzt werden. Diese alte rechtsstaatliche Sicherung gehe verloren, so die Kritik, wenn alle Daten in einem großen Pool landeten.

Zwar sieht das neue BKA-Gesetz vor, dass besonders heikle persönliche Daten weiterhin nur zu besonders wichtigen Zwecken genutzt werden dürfen. Die BKA-Ermittler sollen "abgestufte" Zugriffsrechte auf die Daten erhalten. Sobald jedoch ein besonders wichtiges Ziel wie die Terrorabwehr im Raum stehe, könne das BKA recht mühelos Daten auch von Kleinkriminellen oder von gänzlich Unverdächtigen heranziehen und lange in seiner Datenbank behalten, bemängelt die GFF. Im Namen der Terrorabwehr könne das BKA "neben Daten über 'Gefährder' auch etwa Daten über Dritte ohne besonderen Anlass bevorraten, wenn sich nur irgendwie begründen lässt, dass diese Daten einmal zur Terrorabwehr" beitragen können, heißt es in der Beschwerdeschrift. Schon "lose und oberflächliche soziale Kontakte" könnten genügen. Dies könne für Betroffene spürbare Folgen haben, "wenn eine Polizeibehörde in einer tatsächlichen oder vermeintlichen Krisensituation zur Lagebeurteilung auf die bevorrateten Daten zugreift".

Die Verfassungsbeschwerde ist im Namen von fünf Bürgern erhoben worden, die fürchten, unter den neuen Regeln zu leiden. Zu ihnen gehört die Strafverteidigerin Ricarda Lang aus München, die häufig Terrorverdächtige vertritt und deshalb viel mit deren Umfeld kommuniziert. Neben einer weiteren Strafverteidigerin beteiligen sich auch zwei Fanaktivisten der Fußballvereine 1860 München und Werder Bremen, die sich schon bisher gegen ihre Speicherung in einer "Informationsdatei Fußball" beziehungsweise einer Datei "Gewalttäter Sport" gewehrt hatten. Hinzu kommt der Münchner linke Aktivist Kerem Schamberger, der seit längerem beklagt, bei Grenzkontrollen stets aufgehalten zu werden, weil er als "potenzieller" künftiger Straftäter in Polizeidatenbanken gespeichert sei.

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