Prozess:Zu betrunken fürs Taxi

Nächtliche Taxifahrt in München, 2019

Vor Gericht gab der Angeklagte, der einen Taxler und Polizisten angegriffen hatte, er erinnere sich nicht an die Geschehnisse.

(Foto: Robert Haas)

Nur mit vereinten Kräften gelingt es Taxlern, den stark alkoholisierten Fahrgast eines Kollegen davon abzuhalten, weiter auf diesen einzuprügeln. Vor Gericht erinnern kann sich der Angeklagte nicht, reuig ist er trotzdem.

Von Stephan Handel

Taxifahrer führen offensichtlich innere Ranglisten über ihre Fahrgäste. Ein solcher hat es nun bei einem Münchner Taxler in die Top Ten geschafft - allerdings nicht, was Freundlichkeit oder das Trinkgeld anbelangt: Vielmehr stufte ihn der Chauffeur unter jene Kunden ein, die am betrunkensten waren, als sie sein Auto besteigen wollten. Neben diesem zweifelhaften Spitzenplatz bekam der Fahrgast allerdings nun auch noch vom Amtsrichter eine Bewährungsstrafe und muss 4000 Euro bezahlen.

Der Mann stieg am Odeonsplatz gegen 3 Uhr früh zusammen mit seiner Freundin in das Taxi ein und fing sofort an, den Fahrer übel zu beschimpfen. Der wollte sich das natürlich nicht gefallen lassen und forderte das Paar auf, wieder auszusteigen. Dafür bekam er schon mal einen Faustschlag auf den Hinterkopf. Der Taxler stieg aus, ging um das Auto herum - und kassierte gleich den nächsten Schlag, was ihm eine blutende Lippe einbrachte. Nun kamen aber schon andere Taxi-Kollegen herbei und brachten den Tobenden mit vereinten Kräften zu Boden.

Die Polizei wurde gerufen. Als zwei Beamte eintrafen, wurden auch sie sofort wieder beschimpft. Die Polizisten fesselten ihn, wobei einer von ihnen durch einen Fußtritt am Schienbein verletzt wurde. Vor Gericht gab der Angeklagte an, er könne sich nicht mehr an den Vorfall erinnern, es müsse wohl aber so gewesen sei. An diesem Abend habe er, seit Jahren trockener Alkoholiker, sich von seiner Freundin zum Trinken mitreißen lassen. Für den Taxifahrer hatte er 400 Euro freiwilliges Schmerzensgeld mitgebracht, was dieser ebenso annahm wie die Entschuldigung. Einer der beteiligten Polizeibeamten sagte als Zeuge aus, schon 15 Minuten vor diesem Vorfall habe es einen Einsatz gegeben, weil sich der Angeklagte mit einem anderen Taxifahrer angelegt hatte.

Der Richter wertete zugunsten des Verurteilten, "dass er sich geständniswillig zeigte - wenngleich er sich an die Taten nicht erinnern konnte - und ernsthafte Reue für sein Verhalten zeigte. Auch hat sich der Verurteilte zumindest teilweise bei den Geschädigten entschuldigt. Zudem wurde der Verurteilte selbst nicht unerheblich verletzt".

Zu Lasten des Verurteilten wertete der Richter, dass dieser bereits strafrechtlich einschlägig in Erscheinung getreten ist: Er war Anfang 2015 aus einer mehrmonatigen Haft wegen einer ähnlichen Tat entlassen worden. Daher verurteilte er den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung; zudem muss er 4000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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