Polizeiaufgabengesetz:Mit einem Bein im Knast

Elektronische Fußfessel

Die elektronische Überwachung am Bein gab es früher nur nach oder im Rahmen einer Haftstrafe - von 2011 bis 2017 in Bayern 65 Mal.

(Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Bayerns umstrittenes Polizeigesetz erlaubt präventiv die elektronische Fußfessel. Sie wurde in zwei Jahren zwölf Mal verhängt - doch kaum wegen Terrorverdachts

Von Johann Osel

Ein Fall von massiver häuslicher Gewalt war sozusagen die "Premiere", im Sommer vor zwei Jahren. Es ging um einen Mann, der über Jahre seine ehemalige Ehefrau bedroht und verletzt hatte. Die Situation verschärfte sich rasant. Obwohl sie mit ihren Kindern in ein Frauenhaus flüchtete, gab es verbale Gewalt gegen die Familie - bis hin zu Todesdrohungen. Ein Amtsrichter ordnete auf Antrag der Polizei an, dass der Mann mit einer elektronischen Fußfessel überwacht wird, dass die Behörden also seinen Aufenthaltsort stets nachvollziehen können. "Präventivpolizeilich", wie das offiziell heißt - wegen "drohender Gefahr" für die Ex-Gattin und die Kinder.

Das Polizeiaufgabengesetz (PAG) in Bayern steht derzeit wieder im Fokus. Die Novelle, durch die 2017 Befugnisse der Polizei ausgeweitet wurden, hat viel Kritik erregt und Demonstranten auf die Straße getrieben. Kürzlich legte eine Expertenkommission Vorschläge für eine Korrektur des umstrittenen Gesetzes vor. Im Detail empfahl sie unter anderem eine Einschränkung des Begriffs der "drohenden Gefahr" auf den Schutz von überragend wichtigen Rechtsgütern wie Schutz von Leib und Leben. Kritisch sehen die Experten auch die fehlende Begrenzung des sogenannten Präventivgewahrsams - also Inhaftierungen zur Verhinderung von möglicherweise drohenden Straftaten. Keine Forderung des Gremiums werde ignoriert, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). "Wir setzen alle Empfehlungen zur Reform für das PAG eins zu eins um." Auch die elektronische Fußfessel auf richterlichen Beschluss gehörte zu der Reform. In den zwei Jahren kam sie zwölf Mal zum Einsatz. Dies teilte das Innenministerium auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung mit, zuvor hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

Laut Ministerium stellt das Expertengutachten "die Effektivität" der Fußfessel als Präventivmaßnahme zur Gefahrenabwehr nicht in Frage. Die bisherigen Fälle zeigten zudem, dass das Instrument durch die Polizei "verantwortungsvoll und nicht etwa inflationär genutzt wird". Gleichzeitig verdeutlichten die Fälle "den praktischen Bedarf". Die Maßnahme lief in der Regel zeitlich begrenzt, aktuell gibt es drei solcher Fußfesselträger in Bayern. Anders als womöglich erwartet ergingen die zwölf Anordnungen nur vereinzelt zur Terrorismusabwehr, vielmehr meistens wegen befürchteter Straftaten im häuslichen Umfeld - Drohungen und Stalking gegen Ehepartner, Eltern oder Bekannte. Die Fußfessel mindere nicht nur Gefahren, weil man Aggressoren schnell lokalisieren oder etwa Kontaktverbote umsetzen könne, so das Ministerium, sondern sie habe auch Disziplinierungseffekte, - weil man gefährlichen Personen eine "moralische Instanz wortwörtlich ans Bein bindet".

Nur drei Fälle fallen unter politisch motivierte Kriminalität. Das No-PAG-Bündnis moniert laut BR genau das: "Wir sehen die Gefahr, dass das Gesetz nicht nur im Bereich der Terrorismusabwehr angewendet wird, wie es groß angekündigt war."

Ein Beispiel aus dem Bereich Terrorverdacht zeigt aber auch die konkrete Anwendung dort. Ein 28-Jähriger, der bereits unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stand, war in einem Chat durch Gewaltfantasien aufgefallen und auch mit Fragen über Bombenbau ("Salam alaikum. When i make the bomb . . ."). Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden chemische Skizzen und Listen mit Mengenangaben gefunden, die das Landeskriminalamt als rudimentäre Anleitung zur Herstellung des Sprengstoffs TATP identifizierte. Andere Funde bei dem Verdächtigen: Metallkugeln, Kupferdraht, Schwefelsäure, Machete, Baseballschläger und Armbrust, zudem diverse Devotionalien des "Islamischen Staates". Es erging Haftbefehl wegen Verdachts der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat, der Mann kam in Untersuchungshaft. Dies hatte ein Oberlandesgericht später aber aufheben müssen, weil der dringende Tatverdacht nicht nachweisbar war. Nach einer Risikoanalyse entschied man sich für die elektronische Überwachung der "ideologisierten" Person" - eine Klage des Mannes wies ein Gericht wiederum ab, die Maßnahme sei "verhältnismäßig", damit "gefahrenrelevante Vorbereitungshandlungen frühzeitig erkannt werden". Die Fessel komme "nicht isoliert zum Einsatz", teilte das Ministerium mit, sondern sei ein Baustein im Maßnahmenkanon; auch könne sie ein gemäßigte Variante der umstrittenen Präventivhaft darstellen.

Vor der PAG-Novelle war die Fußfessel nur als zusätzlicher Kontrollmechanismus nach oder im Rahmen einer Haft möglich. Die Überwachung erfolgt - wie in allen Bundesländern - zentral über eine Einrichtung in Hessen, die bei Verdacht auf Verstöße die Polizei alarmiert. Von 2011 bis 2017 wurde sie in Bayern 65 Mal angeordnet.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: