StGB-Kommentar:Prozess um lebendige Geister

Richter Thomas Fischer

Thomas Fischer war bis 2017 Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

(Foto: Ronald Wittek/dpa)
  • Lange standen sich Ex-Bundesrichter Thomas Fischer und taz-Journalistin Gaby Mayr in einer medialen Schlammschlacht um einen Kommentar zu Paragraf 219a gegenüber - nun ist der Fall vor Gericht gelandet.
  • Die Journalistin Gaby Mayr vertrat 2018 in zwei Beiträgen die Meinung, dass Thomas Fischers Kommentierung des Strafgesetzbuchs für Verurteilungen nach Paragraf 219a verantwortlich gemacht werden könne.
  • Der Ausgang des Verfahrens wird nun davon abhängen, ob die umstrittenen Sätze als bloße Werturteile oder als Tatsachenbehauptungen einzustufen sind.

Von Wolfgang Janisch

Dass sich ein Gericht mit der Frage befasst, ob das Leben eines Geistes eigentlich dem Beweis zugänglich ist, das ist bisher nicht so häufig vorgekommen. Insofern durfte man von der Verhandlung des Landgerichts Karlsruhe am Dienstag einiges erwarten, noch dazu, weil jener Geist aus einem irgendwie naziverstrickten Umfeld stammen sollte. Es ist der Geist eines erzkonservativen Lebensschützers namens Herbert Tröndle, Jahrgang 1919, der in der Bundesrepublik einen einflussreichen Kommentar zum Strafgesetzbuch verfasste - mit einer entsprechenden Einfärbung des Abtreibungsrechts, dessen Liberalisierung Tröndle vehement ablehnte.

Um das Jahr 2000 übernahm Thomas Fischer den Kommentar, nach nur einer gemeinsamen Auflage als alleiniger Autor. Ein neuer Mann also, aber auch ein neuer Geist? Die Journalistin Gaby Mayr verneinte das. Tröndle starb 2017, "der Geist seiner Kommentierung zum Schwangerschaftsabbruch lebt weiter", schrieb sie im Mai 2018 in der Berliner taz.

In ihrem Artikel sowie in einem längeren Beitrag im Deutschlandfunk zog Mayr dann im Frühjahr gegen den umstrittenen Paragrafen 219a zu Felde, dem Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Den Fischer-Kommentar zum Strafgesetzbuch, ein handliches, 95 Euro teures Werk für die Praxis, das auf fast jedem Strafrichter-Schreibtisch steht, macht sie mitverantwortlich für die Strafverfahren gegen Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und darüber informieren. Die Kommentierung von Tröndle und Fischer sei "schlecht für die Rechtsprechung", und Fischer habe seit Tröndle "nichts verändert, außer der Rechtschreibung". Denn: Tröndles Geist "lebt weiter".

Er warf ihr Ahnungslosigkeit vor, sie ihm "Schlamperei"

Wer Thomas Fischer kennt, der zuerst in einer epischen Schlacht um einen Vorsitzendenposten beim Bundesgerichtshof und dann als streitlustiger Zeit-Kolumnist der Öffentlichkeit bekannt wurde, der ahnt, was folgte. Fischer konterte über den Online-Dienst Meedia, Mayr antwortete auf dem selben Kanal, Fischer legte nach. Die zwei schenkten sich nichts. Er warf ihr Ahnungslosigkeit vor ("nichts nachgelesen, kein Zitat geprüft, nichts verstanden"), sie ihm "grobe handwerkliche Schlamperei", Fischer wiederum schoss noch einmal zurück. Die Angriffe wurden persönlicher, die Invektiven verletzender. "Damit soll es sein Bewenden haben", schrieb Fischer zum Schluss.

Hatte es aber nicht. Denn er klagte auf Widerruf, nach eigener Aussage vor allem deshalb, weil Mayr auch noch versucht habe, ihn beim C.H.Beck-Verlag anzuschwärzen, der den äußerst erfolgreich verkauften Kommentar herausgibt. Der Ausgang des Verfahrens wird nun davon abhängen, ob die umstrittenen Sätze als bloße Werturteile Mayrs einzustufen sind - da ist die Rechtsprechung großzügig. Oder eben doch als Tatsachenbehauptungen, die - wie die Juristen sagen - "dem Beweis zugänglich sind". Und damit richtig oder falsch sein können.

Womit man wieder bei der Frage ist, ob denn Tröndles Geist tatsächlich in Fischers Herz fortlebt, oder wenigstens in seinen Worten. Gaby Mayr hatte die These damit begründet, dass die Kommentierung von Paragraf 219a bei Tröndle wie bei Fischer mit dem Satz beginne, die Vorschrift wolle "verhindern, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt und kommerzialisiert wird". Diese verquere Sichtweise werde von den Strafrichtern aufgegriffen und in rückständige Anti-Abtreibungs-Urteile umgesetzt. An dieser Stelle ist Mayr ein handwerklicher Schnitzer unterlaufen.

Fischer habe sich von den Ansichten seines Vorgängers zum Lebensschutz distanziert, befindet die Richterin

Ja, der Satz hat den Wechsel von Tröndle zu Fischer überdauert. Aber es handelt sich dabei nicht etwa um die persönliche Sicht der Kommentatoren, sondern um ein bloßes Zitat aus der Gesetzesbegründung von 1974. Und was der ursprüngliche Zweck eines Gesetzes war, muss selbstverständlich in solchen Kommentaren Erwähnung finden, weil Richter das bei ihrer Entscheidung wissen müssen - ob sie es nun richtig oder falsch finden. Schaut man sich dann die weiteren Ausführungen Fischers zum Abtreibungsrecht an, muss man feststellen: Von Tröndle ist da nicht viel übrig geblieben - der Geist ist tot.

Tröndle kritisierte, das seit den Neunzigerjahren geltende Recht zum Schwangerschaftsabbruch nach vorheriger Beratung schaffe "eine Fülle von Ungereimtheiten, Widersprüchen und kaum lösbare Probleme". Nichts davon findet sich bei Fischer, der - wie er in der Verhandlung sagte - mit seinem Vorgänger nichts zu tun gehabt und in den vergangenen Jahrzehnten kein Gespräch geführt habe. Es spreche viel dafür, dass Fischer sich von Tröndles Äußerungen zum Lebensschutz distanziert habe, fasste denn auch die Vorsitzende Richterin Christina Walter zusammen.

"Wir bewegen uns in einem Kernbereich der Pressefreiheit"

Mayrs Anwalt Gernot Lehr versuchte die Sache zwar noch zu retten, indem er zu Protokoll gab, der Vorwurf habe sich gar nicht auf Fischers generelle Haltung zum Schwangerschaftsabbruch bezogen, sondern nur auf diesen einen Satz zu Paragraf 219a. Zudem warnte er vor den Folgen einer zu strengen Linie des Landgerichts: "Wir bewegen uns in einem Kernbereich der Pressefreiheit." Aber am Ende dürfte sich Thomas Fischer zumindest in diesem zentralen Punkt durchzusetzen, das deutete sich in der gut zweistündigen Verhandlung an.

Ob das auch für die weiteren Teile der Klage gilt, ist dagegen fraglich. Mayrs Behauptung, Fischers Kommentar sei "schlecht für die Rechtsprechung", dürfte wohl ins Reich der erlaubten Meinungen gehören, so jedenfalls konnte man die Richterin verstehen. Darauf hatte auch Anwalt Lehr insistiert: "Das ist Meinungsäußerung par excellence." Ähnliches könnte für den Vorwurf der "groben handwerklichen Schlamperei" gelten, zumal der Satz in der Hitze des Gefechts fiel: Wenn sich die Kontrahenten, wie hier, gegenseitig hochschaukeln, dann sind die Gerichte beim "Gegenschlag" großzügiger. "Wenn man sich als Kommentator in die Öffentlichkeit begibt, dann muss man auch scharfe Kritik ertragen", sagte Lehr.

Richterin Walter will am 27. September ein Urteil verkünden. Der Ausgang sei aber nach wie vor offen, sagte sie am Dienstag. "Wir haben uns in dem Verfahren noch nicht festgelegt."

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