Berliner Initiative:Nur wenige Länderfinanzminister für Grundsteuer-Befreiung für Mieter

Grundsteuer

Entlastet man Mieter, indem man die Umlage der Grundsteuer auf die Miete untersagt? In einigen Bundesländern scheint man daran zu zweifeln.

(Foto: dpa)
  • Das Land Berlin will über den Bundesrat erreichen, dass die Grundsteuer künftig nicht mehr auf Mieter umgelegt werden kann.
  • Doch in den anderen Bundesländern findet die Idee nur wenig Unterstützung.

Der Vorstoß der Berliner Landesregierung zur Grundsteuer hat offenbar wenig Aussicht auf Erfolg. Nur zwei der 15 übrigen Länderfinanzminister unterstützen einer Umfrage der Bild-Zeitung zufolge die Initiative Berlins, wonach Vermieter die Grundsteuer künftig nicht mehr auf die Mieter umlegen sollen dürfen. Die entsprechende Vorlage, die der Berliner Senat am Dienstag auf den Weg gebracht hat, könnte also bereits im Bundesrat scheitern.

Nur Brandenburg und Thüringen bekundeten demnach klar, das geplante "Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz" unterstützen zu wollen. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) nannte eine Grundsteuer-Befreiung für Mieter hingegen "nicht zielführend". Die Steuer würde dann einfach "in die Kaltmiete eingepreist". Ähnlich ablehnend äußerten sich dem Blatt zufolge auch Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Sachsen, Bremen, Hamburg sowie das Saarland.

Auch Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) wandte sich am Dienstag gegen die Änderung: "Um es klar zu sagen: Ich lehne solch ein Vorhaben entschieden ab. Die Grundsteuer ist bislang auch kein Mietentreiber", teilte er in Wiesbaden mit. Er sprach von "Symbolpolitik ohne Wirkung für die Mieter".

Ohnehin könnte der Bundesrat das entsprechende Gesetz nicht alleine beschließen, dafür wäre auch eine Mehrheit im Bundestag notwendig. Und zumindest die Union lehnt die Änderung klar ab.

Derzeit wird die Grundsteuer in der Regel im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt. Das will Berlins rot-rot-grüne Regierung mit ihrer Gesetzesinitiative künftig verhindern. Von der Änderung würden laut Berliner Senat bundesweit 36,4 Millionen Menschen beziehungsweise knapp 58 Prozent der Haushalte in Deutschland profitieren.

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