BR-Rundfunkrat: Streitfrage

BR-Rundfunkrat will Gesetzesänderung

Focus-Gründer und FDP-Landtagsabgeordneter Helmut Markwort. Weil der Unternehmer auch an privaten Radiosendern beteiligt ist, hatte der Rundfunkrat des öffentich-rechtlichen BR Interessenkonflikte befürchtet.

(Foto: Sina Schuldt/dpa)

Wie unabhängig sind die Mitglieder? Nach dem Streit um Helmut Markwort fordert der Rat eine Gesetzesänderung.

Der BR-Rundfunkrat will andere gesetzliche Regeln für seine Zusammensetzung erreichen. Nach dem monatelangen Streit um die Entsendung des FDP-Politikers und Medienunternehmers Helmut Markwort fordert der Rundfunkratsvorsitzende Lorenz Wolf in einem Schreiben an den Landtag neue Bestimmungen im Rundfunkgesetz zu Befangenheiten und Karenzzeiten. Auch die Zeitungsverleger sollen nicht mehr in dem Aufsichtsgremium vertreten sein. Zuerst hatte der Münchner Merkur am Mittwoch darüber berichtet.

Bei Focus-Gründer Markwort hatte der Rundfunkrat des öffentlich rechtlichen Senders Interessenskonflikte befürchtet aufgrund dessen Beteiligungen bei privaten Radiosendern. Nach einem juristischen Tauziehen beugte sich das Aufsichtsgremium des Bayerischen Rundfunks (BR) Mitte Juli aber. Der Landtag hatte den 82-jährigen Abgeordneten nach der Landtagswahl im vergangenen Herbst als einen von zwölf Politikern entsandt.

Wolf fordert in seinem Brief vor allem eine Regelung im Rundfunkgesetz zu Befangenheiten in Bezug auf den privaten Rundfunk. Hier gebe es eine "Regelungslücke" und eine mögliche "Interessenskollision". Auch eine Karenzfrist für selbst im Medienbereich aktive Abgeordnete sei nötig.

Vertreter der bayerischen Zeitungsverleger sollen auch nicht mehr zugelassen werden

Wegen der Interessenskonflikte zwischen privaten Sendern und dem öffentlich-rechtlichen BR will der Rundfunkrat dem Schreiben zufolge auch keinen Vertreter der bayerischen Zeitungsverleger mehr zulassen. Zahlreiche Verlage seien heute an privaten Sendern beteiligt. Wolf selbst sitzt für die katholische Kirche in dem Gremium. Der Rundfunkrat selbst äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht weiter.

Der Verband Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV) zeigte sich sehr erstaunt. Als plural zusammengesetztes Gremium vertrete der Rundfunkrat die Interessen der Allgemeinheit durch die Beteiligung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen, sagte auf Anfrage VBZV-Hauptgeschäftsführer Markus Rick. "Dass dazu auch die Verleger gehören, ist an sich selbstverständlich und in Zeiten der Medienkonvergenz, wo BR und Verleger direkte Marktkonkurrenten sind, umso wichtiger."

Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) teilte mit, sie habe Wolfs Wunsch entsprochen und den Brief an die Fraktionsvorsitzenden im Landtag weitergeleitet. "Es ist meiner Meinung nach durchaus überlegenswert, das Unbefangenheitsprinzip für Rundfunkräte so präzise zu formulieren, dass es künftig keinen Spielraum für Interpretationen mehr gibt." Die Initiative dafür müsse von den Fraktionen ausgehen.

Der Rundfunkrat hat 50 Mitglieder. Das Bayerische Rundfunkgesetz regelt, welche politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen - jeweils für fünf Jahre - dorthin entsandt werden. Die Regeln für die Mitglieder des Rundfunkrates waren erst Anfang 2017 im Zuge der Diskussion über den Einfluss der Politik bei der Aufsicht des öffentlich-rechtlichen Senders konkretisiert worden.

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