Prozess vor dem Bundesgerichtshof:Für Mauser könnte alles noch viel schlimmer kommen

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Siegfried Mauser, der frühere Präsident der Münchner Musikhochschule, bat die Karlsruher Richter, ihm die Freiheit zu lassen. Das Urteil fällt erst in einigen Wochen. (Foto: dpa)
  • Bei der Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof droht Siegfried Mauser eine höhere Strafe als die vom Münchner Landgericht verhängte Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
  • Der frühere Präsident der Münchner Musikhochschule war wegen sexueller Nötigung in drei Fällen verurteilt worden.
  • Nun sieht die Bundesanwaltschaft jedoch auch den Vorwurf der Vergewaltigung erfüllt.

Von Wolfgang Janisch

Siegfried Mauser hätte nicht persönlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erscheinen müssen, aber er wollte die Revisionsverhandlung an diesem Dienstag für eine inständige Bitte nutzen, ihm die Freiheit zu lassen. "Ich habe nie einem oder einer anderen Gewalt angetan, auch nicht den Frauen, die mich beschuldigen", beteuerte der frühere Präsident der Münchner Musikhochschule und schickte hinterher: "Ich selbst bin mit mir im Reinen." Das Landgericht München I hatte ihn im vergangenen Jahr wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt; bliebe es dabei, könnte die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Nach der Karlsruher Verhandlung an diesem Dienstag werden ihm seine Anwälte freilich erklärt haben, dass alles noch viel schlimmer kommen kann.

Denn die Bundesanwaltschaft ist der Meinung, der 64-jährige Musiker hätte auch wegen Vergewaltigung verurteilt werden müssen. In diesem Fall läge bereits die Mindeststrafe bei zwei Jahren, sodass ihm eine deutlich längere Haft drohen könnte. Dabei geht es um eine Frau, die im Herbst 2004 zu einem Bewerbungsgespräch bei ihm war. Den ziemlich detaillierten Feststellungen des Landgerichts zufolge - von denen der BGH bei seiner Prüfung ausgehen muss - hat Mauser die Frau aufs Sofa gedrückt, sie festgehalten und sich so auf sie gelegt, dass sie sich nicht mehr habe bewegen können. Dann sei er von hinten in sie eingedrungen, wobei sie vor Schmerz geschrien habe.

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Das Landgericht hatte Mauser in diesem Punkt freigesprochen. Den Einsatz von Gewalt hatten die Richter zwar bejaht, waren aber nicht davon überzeugt, dass damit ein "entgegenstehender Wille" der Frau überwunden worden wäre. Vermutlich auch deshalb, weil sie später noch zwei Mal freiwillig mit ihm geschlafen hatte - nach eigenem Bekunden, um sich vom früheren Erlebnis zu "heilen". Laut Bundesanwaltschaft widerspricht das Urteil des Landgerichts den Gesetzen der Logik. "Ein Schmerzensschrei ist ein Anhaltspunkt für einen entgegenstehenden Willen", sagte Gabriele Graetsch. Sie beantragte eine Aufhebung des Freispruchs. Mausers Verteidiger Alexander Stevens hielt ihr entgegen, nach der damaligen Rechtslage sei dies nicht strafbar gewesen. Dies sei doch gerade die "Schutzlücke", die mit der Reform des Vergewaltigungsparagrafen geschlossen worden sei.

Der BGH wird sein Urteil erst in einigen Wochen verkünden - und ließ sich nicht in die Karten schauen. Die zentrale Frage sei, ob das Landgericht die "richtige Perspektive" gewählt habe, erläuterte eine Richterin - mehr war vom Senat nicht zu erfahren. Allerdings ist die Position der Bundesanwaltschaft in solchen Fällen ein wichtiger Indikator, weil die Behörde keineswegs schematisch zu Lasten des Angeklagten plädiert. Das zeigte sich im zweiten Teil der Verhandlung. Opfer der vom Landgericht festgestellten Übergriffe war eine Musikerin, die sich eine Existenz aufbauen wollte und sich deshalb bei der Musikhochschule beworben hatte.

Dreimal war sie in den Jahren 2007, 2009 und 2013 bei Mauser, drei Mal hat er sie dem Urteil zufolge sexuell genötigt. An der Beweiswürdigung hatte die Bundesanwaltschaft nichts zu bemängeln, wohl aber an den juristischen Überlegungen der Kollegen. Denn das Landgericht hatte einen "minder schweren Fall" abgelehnt - mit der Begründung, Mauser habe weder ein Geständnis abgelegt noch eine Entschuldigung formuliert. Ein fehlendes Geständnis darf aber nicht gegen den Angeklagten verwendet werden, weshalb Graetsch auch hier "durchgreifende rechtliche Bedenken" erhob. Sollte der BGH dem folgen, muss der Prozess teilweise neu aufgerollt werden. Ob Mauser am Ende die Freiheit geschenkt wird, um die er gebeten hat, dürfte nach der Verhandlung aber noch unsicherer geworden sein.

© SZ vom 18.09.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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