Bamf-Bremen:Ehemalige Leiterin der Bamf-Außenstelle wird angeklagt

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Im April 2018 war die Affäre um die Bremer Außenstelle des Bundeamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bekannt geworden.

(Foto: picture alliance / Daniel Karman)
  • Laut Spiegel-Informationen soll die Staatsanwaltschaft Bremen Anklage gegen die ehemalige Leiterin der Bamf-Außenstelle erhoben haben.
  • Ihr wird Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung vorgeworfen. Dies kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren bestraft werden.
  • Nun muss das Landgericht Bremen darüber entscheiden, ob es die 350 Seiten lange Anklage ganz oder in Teilen zulässt.

Eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Affäre um die Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), hat die Staatsanwaltschaft Bremen Anklage gegen die ehemalige Leiterin der Behörde erhoben. Das berichtet der Spiegel. Ebenfalls angeklagt sind zwei Rechtsanwälte aus Niedersachsen, die in Bremen zahlreiche Asylanträge abwickelten. Nun muss das Landgericht Bremen darüber entscheiden, ob es die 350 Seiten lange Anklage ganz oder in Teilen zulässt.

Laut Spiegel-Informationen soll die ehemalige Chefin der Bremer Bamf-Außenstelle in etwa einhundert Fällen gegen das Gesetz verstoßen haben. Ihr wird Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung vorgeworfen. Dies kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren bestraft werden. Des Weiteren werden ihr Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt und Bestechlichkeit vorgeworfen.

Den beiden Anwälten wird zur Last gelegt, bei der Verleitung zum Asylmissbrauch "gewerbsmäßig" gehandelt zu haben. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren. "Das ist absurd", sagt der Hildesheimer Rechtsanwalt Henning Sonnenberg, der einen der angeklagten Anwälte vertritt, dem Spiegel, "meinem Mandanten als Rechtsanwalt auch noch vorzuwerfen, dass er Honorare für seine Tätigkeit in Rechnung stellt."

Im April 2018 war die Affäre um das Bremer Bamf bekannt geworden. Die Behörde soll bis ins Jahr 2013 zurück mehr als tausend Asylanträge unrechtmäßig bewilligt haben. Eine nachträgliche Prüfung der positiv beschiedenen Asylentscheidungen kam aber zu dem Ergebnis, dass es in weit weniger Fällen ein "grobes Hinwegsetzen über Vorgaben" gegeben hatte.

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