Rocker-Prozess:Acht Schüsse im Hinterzimmer

Hells Angels MC

Insgesamt zehn Rocker standen in Berlin vor Gericht. Acht bekamen lebenslange Haftstrafen.

(Foto: SZ-Grafik)
  • Im Berliner Mordprozess gegen Rocker der Hells Angels sind acht Angeklagte zu lebenslangen Gefängnisstrafen verurteilt worden.
  • Das Landgericht sprach am Dienstag sieben der Männer wegen gemeinschaftlichen Mordes schuldig. Ein 35-Jähriger, der als Rockerchef gilt, wurde wegen Anstiftung zum Mord verurteilt.
  • Ein weiterer Angeklagter wurde ebenfalls des Mordes schuldig gesprochen, bekam aber wegen seiner Hilfe bei der Aufklärung des Falls mit zwölf Jahren eine niedrigere Strafe. Der zehnte Angeklagte erhielt eine geringe Strafe.
  • Der Prozess dauerte knapp fünf Jahre, das Urteil fiel nun am 300. Verhandlungstag.

Von Verena Mayer, Berlin

Einmal noch haben sie ihren großen Auftritt. Die zehn Rocker winken von der Anklagebank in den Zuschauerraum, recken die Daumen hoch, lachen laut auf, jede Geste ein Zeichen dafür, was sie von der deutschen Justiz halten: nicht sehr viel. Dann aber ergehen die Urteile: Neun von ihnen werden wegen Mordes oder Anstiftung zum Mord verurteilt, einer wegen illegalen Waffenbesitzes. Einen Großteil ihres restlichen Lebens werden sie nicht im Rockerklub, sondern in einer Justizvollzugsanstalt verbringen.

Damit ist am Dienstag einer der aufwendigsten Prozesse zu Ende gegangen, den die Berliner Justiz in jüngerer Zeit gegen die organisierte Kriminalität geführt hat. Fünf Jahre lang wurde im großen Schwurgerichtssaal verhandelt, um eine Tat vom Januar 2014 zu sühnen. Damals marschierten 13 Vermummte im Wettcafé "Expekt" in Berlin-Reinickendorf auf. Der erste zog eine Waffe und schoss acht Mal auf einen Mann, der in einem Hinterzimmer saß und Karten spielte. Eine Überwachungskamera filmte die Tat. Sie dauerte 25 Sekunden, Ermittler sprachen von einer "Hinrichtung". Schnell war klar, wer dahinter steckte: Hells Angels, die sich an einem Mann rächen wollten, der den verfeindeten Bandidos nahestand.

Im Prozess lief alles auf zwei Männer zu. Da ist erst einmal Kadir P., 35. Seinen Beruf gibt er mit "Gastronom" an, tatsächlich ist er eine der schillerndsten Figuren der Rockerszene. Schon sein Einstieg war ungewöhnlich: P. fing bei den Bandidos an, wo er sich nicht, wie das bei Rockern üblich ist, erst einmal als "Hang around" andiente, sondern gleich seinen eigenen Ortsverein gründete. Mit diesem kämpfte er erst gegen die Hells Angels um die Vorherrschaft in der Stadt - und lief schließlich mit 40 weiteren Bandidos zu den Hells Angels über. Dort wurde er bald das "unangefochtene Alphatier", wie es der Staatsanwalt nennt, "der nach immer mehr Macht strebende Präsident".

P. fiel mit Äußerungen wie "Berlin gehört mir" auf und umgab sich mit Leuten wie dem Rapper Bushido, in dessen Video "Mitten in der Nacht" er einen finster aussehenden Boxer spielte. Sonst war Kadir P. in der Szene bekannt als jemand, der die Dinge schnell eskalieren ließ. Mit den Bandidos lieferte er sich einen regelrechten Krieg, ein Türsteher wurde erschossen, Klubhäuser wurden angezündet, Gliedmaßen mit Macheten abgetrennt.

Eine nach Rocker-Maßstäben relativ harmlose Auseinandersetzung war dann auch der Grund, warum Tahir Ö. im Wettcafé Opfer eines "mörderischen Überfallkommandos" wurde, wie das der Vorsitzende Richter nennt. Ö. war vor einer Diskothek mit Mitgliedern der Hells Angels in Streit geraten und hatte einem von ihnen mit dem Messer in die Hand gestochen. Dessen Bruder wandte sich an Kadir P. - und der befahl Ö.s Tod. Um die Ehre des Klubs zu wahren, sagt der Richter. Und weil er geglaubt habe, damit ungeschoren davonzukommen, was seinen Ruf in der Szene noch weiter gestärkt hätte.

Der Zeuge trägt vor Gericht eine schusssichere Weste

Und da ist der zweite Mann, Kassra Z., iranisch-deutscher Staatsbürger, genannt "der Perser". Er war Teil der Wettcafé-Kolonne, vor Gericht sitzt er in einer Glaszelle, die von den anderen Angeklagten abgetrennt ist. Aus gutem Grund: Kassra Z. hat etwas getan, was sehr selten ist in einem Milieu, in dem es um die Ehre geht und man nicht einmal mit den Behörden redet, wenn man selbst Opfer wurde: Er hat sein Schweigen gebrochen und als Kronzeuge ausgesagt. Er hat deswegen keine lebenslange Haftstrafe bekommen wie die anderen Rocker, sondern nur zwölf Jahre.

Ihm verdankt die Justiz wertvolle Einblicke in die Welt der Rocker. Dass sie einerseits "wie Männerbünde" funktionieren und militärisch durchorganisiert sind, wie es der Vorsitzende Richter formuliert, andererseits aber darauf ausgelegt sind, Geld zu verdienen, unter anderem mit Prostitution, Anabolika und dadurch, dass sie die Türen von Clubs kontrollieren - und damit die Drogen, die dort verkauft werden. Durch Kassra Z. wurde auch klar, wie gefährlich es ist, Rocker als Feinde zu haben. Kassra Z. ist im Zeugenschutzprogramm und selbst in Haft nicht sicher. Nicht einmal sein Anwalt weiß, in welchem Gefängnis er sitzt.

Hätten die Ermittler den Mord verhindern können?

300 Verhandlungstage dauerte das Verfahren gegen die Rocker. Es hat gezeigt, wie schwer es für die Justiz ist, das organisierte Verbrechen zu bekämpfen. Die Belastungszeugen sind nicht gerade redselig, so wie der Familienvater, der das Pech hatte, im Wettcafé neben dem Opfer zu sitzen. Seither wird er seines Lebens nicht mehr froh, seine Familie musste umziehen. Seine Frau ist so eingeschüchtert, dass sie vor Gericht sagte, sie wisse nicht, warum sie aus Berlin weg musste, sie habe ihren Mann auch nicht danach gefragt.

Und die Ermittler selbst rückten in den Fokus. Die Frage steht im Raum, ob sie den Mord hätten verhindern können. Denn dass der Rockerboss Kadir P. und sein früherer Kumpel Tahir Ö. verfeindet waren, war stadtbekannt. Immer wieder waren die beiden "dissozialen Alphatiere", wie es der Richter nennt, aneinander geraten. Erst, weil Ö. bei den Bandidos blieb, dann, weil er plante, sich mit Hilfe der Mongols, einer anderen Rockergruppe, im Drogengeschäft niederzulassen. Ö., ein Intensivtäter, ging nur mehr mit schusssicherer Weste und geladener Waffe auf die Straße, das "Expekt" suchte er auf, weil dort früher eine Bankfiliale war und die Scheiben nicht durchschlagen werden konnten.

Kurz vor der Tat hörten Polizisten Telefonate von Kadir P. ab, in denen ihm der Vorfall vor der Diskothek geschildert wurde und er Rache schwor. Die Ermittler hätten dann zumindest eine sogenannte Gefährderansprache führen, also Kadir P. klarmachen müssen, dass er auf dem Radar der Polizei ist. Warum das nicht geschah, wird in einem eigenen Verfahren ermittelt.

Nach wie vor kämpfen Banden um Einfluss auf den Straßen Berlins

Dennoch wird der Rocker-Prozess als Erfolg gewertet. Die Führungsriege der Berliner Hells Angels erhielt hohe Freiheitsstrafen, Ermittlern zufolge ist es in Berlin deutlich ruhiger geworden, seit Kadir P. in Haft ist - zumindest was die sichtbaren Straftaten angeht. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) sagt, das Urteil habe hoffentlich "Signalwirkung" und zeige, dass Berlin "das falsche Pflaster für Bandenkriege oder andere Formen der brutalen Gewalt" sei.

Wie groß der Schlag gegen die organisierte Kriminalität der Hauptstadt tatsächlich ist, muss sich aber erst zeigen. Nach wie vor wird um die Macht auf den Straßen Berlins gekämpft. So ist einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage aus dem vergangenen Jahr zu entnehmen, dass Rocker und rockerähnliche Gruppen noch immer stark in der Türsteher-Szene vertreten sind und zunehmend in Sicherheitsunternehmen drängen.

Und es kommen neue Gruppierungen hinzu. Etwa die "Guerilla Nation Vaynakh", eine Vereinigung, die ebenfalls im Berliner Wachdienstgewerbe Fuß fassen will, um Schutzgeld zu erpressen oder Drogengeschäften nachzugehen. Die Polizei zählt sie zu den "neuen Wilden", weil sie von dem, was klassische Rocker ausmacht, weit entfernt sind. Viele von ihnen fahren nicht einmal Motorrad. Ihre Mitglieder stammen unter anderem aus Tschetschenien, und sie haben Berührungspunkte mit einem weiteren großen Player der Hauptstadt: den arabischen Clans.

Was passiert, wenn solche Gruppen an Einfluss gewinnen, ist noch nicht absehbar.

Die Hells Angels verbringen an diesem Dienstag ihre letzten Stunden im Gerichtssaal damit, sich lautstark miteinander zu unterhalten oder "Bastard" zu rufen, wenn der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung über einen Zeugen spricht. Ein letztes Wort vor der Urteilsverkündung wollte keiner von ihnen sagen. Nur Kassra Z., der Kronzeuge in seiner Glaszelle, wandte sich am Montag an die Familie des Opfers.

Es tue ihm leid, sagte er. "Nichts davon hätte passieren dürfen."

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