Volksbegehren in Bayern:Sechs Jahre ohne Mieterhöhungen

Bundesweiter Protesttag des Bündnisses #Mietenwahnsinn

Im September 2018 demonstrierten 10 000 Menschen bei der Ausspekuliert-Demo gegen Mietwucher und für bezahlbaren Wohnraum.

(Foto: dpa)
  • Ein vom Mieterverein München initiiertes Volksbegehren ist am Mittwoch gestartet.
  • Die Kernforderungen: Sechs Jahre lang dürfen die Mieten in laufenden Verträgen nicht erhöht werden und bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen darf maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden.
  • Gelten soll der Mietenstopp nicht nur in München, wo Wohnungsnot und explodierende Mieten am schlimmsten sind, sondern in insgesamt 162 Städten und Gemeinden Bayerns.

Von Anna Hoben

Sechs Jahre lang dürfen die Mieten in laufenden Verträgen nicht erhöht werden. Bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen darf maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden. Das sind die Kernforderungen eines Volksbegehrens, das der Mieterverein München initiiert hat und das mit der Unterstützung eines breiten Bündnisses am Mittwoch gestartet ist. Gelten soll der Mietenstopp nicht nur in München, wo Wohnungsnot und explodierende Mieten am schlimmsten sind, sondern in insgesamt 162 Städten und Gemeinden Bayerns - all jenen, die per Definition unter einem angespannten Wohnungsmarkt leiden.

Die Initiatoren sehen die sechs Jahre Mietenstopp als Verschnaufpause. Eine Zeit, in der die Politik in die Gänge kommen soll, nicht nur den Wohnungsneubau vorantreiben, sondern auch Lösungen für Bestandsmieter erarbeiten. "Es ist dringend notwendig, dass jetzt etwas passiert", sagte Beatrix Zurek, Vorsitzende der Mietervereins, zum Start der Unterschriftensammlung. "Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir schon in der ersten Phase deutlich mehr als 25 000 Unterschriften zusammenbekommen werden." So viele sind nötig, damit das Volksbegehren in die nächste Phase geht und das Innenministerium über die Zulassung entscheidet. Dann müssen sich innerhalb von zwei Wochen zehn Prozent der bayerischen Wahlbevölkerung in den Rathäusern eintragen; es werden also rund eine Million Unterschriften benötigt. Den Gesetzentwurf für den möglichen Mietenstopp haben zwei Juraprofessoren von der Universität Bielefeld ausgearbeitet, Markus Artz und Franz Mayer.

Auch Ausnahmen kommen darin vor. Vom Stopp ausgenommen sein sollen zum Beispiel alle Wohnungen, die seit 2017 neu entstanden sind - Investitionen in den Neubau sollen nicht gebremst werden. Auch faire Vermieter sollen nicht bestraft werden: Wer noch sehr niedrige Mieten verlangt, soll auch während der sechs Jahre erhöhen dürfen, auf bis zu 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete. Man habe etwa mit Genossenschaften darüber gesprochen, was für sie verträglich sei, sagte Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter. Eine Extraregelung soll es auch für jene Genossenschaften geben, die wegen auslaufender Erbbaurechte ihre Grundstücke zu hohen Preisen kaufen müssen. "Der Gesetzentwurf ist sehr auf Balance zwischen Mietern und Vermietern bedacht", sagte Tilman Schaich von der Bürgerinitiative Ausspekuliert, die im September 2018 bei einer Demonstration 10 000 Menschen auf die Straße brachte, alle zwei Monate einen Mieterstammtisch organisiert und nun das Volksbegehren unterstützt. Es gehe nicht um ein "Vermieter-Bashing", sondern um den sozialen Zusammenhalt. Verstöße gegen das Gesetz sollten mit 500 000 Euro geahndet werden. Immer wieder wurden die Berufsgruppen angesprochen, ohne die eine Stadt nicht funktioniert, deren Angehörige sich das Leben in München aber mittlerweile nicht mehr leisten könnten: Pflegerinnen, Erzieher, Polizisten. Wobei das Problem längst "in der hohen Mittelschicht" angekommen sei, wie Münchens SPD-Vizechef Roland Fischer sagte. Die Sozialdemokraten gehören wie der Deutsche Mieterbund, die Linke und der Deutsche Gewerkschaftsbund zum Trägerkreis des Volksbegehrens. Weitere Unterstützer sind die Grünen, die ÖDP, Mut und Volt, aber auch Sozialverbände, das Forum für nachhaltige Wirtschaft und der Kreisjugendring.

Kritik kam am Mittwoch direkt aus dem bayerischen Justizministerium. "Ein Landesgesetz, das die Mieten für Wohnungen auf dem freien Markt für sechs Jahre einfriert, ist verfassungswidrig", teilte Minister Georg Eisenreich (CSU) mit. Die Gesetzgebungskompetenz liege beim Bund und nicht bei den Ländern. Gleichwohl seien die steigenden Mieten "eine der großen Herausforderungen unserer Zeit". Sein Vorschlag: Zusätzlich zur Mietpreisbremse, die nach diversen Fehlschlägen seit August in Bayern erstmals gilt, sollten die Hürden für eine Ahndung des Mietwuchers gesenkt und es sollte der Bußgeldrahmen erhöht werden. "Dazu werden wir eine Bundesratsinitiative starten." Nach dem Verkauf einer Wohnung solle zudem die Miete drei Jahre nicht erhöht werden dürfen.

Der Münchner Haus- und Grundbesitzerverein sorgt sich indes um die staatlichen Finanzen. "Bei einem Mietenstopp von sechs Jahren würden dem Fiskus mehr als eine Milliarde Euro entgehen", rechnet dessen Vorsitzender Rudolf Stürzer vor. Er glaubt ohnehin nicht, dass es so weit kommt, "da den Bundesländern für einen Eingriff in das Mietrecht die Gesetzgebungskompetenz fehlt". Dass der Freistaat diese Kompetenz hat, davon sind die Initiatoren überzeugt - es handle sich schließlich nicht um Mietrecht, sondern um öffentliches Recht. Sie wollen sich nun aufs Werben und Unterschriftensammeln konzentrieren. "Wir könnten uns höchstens ärgern", sagt Beatrix Zurek, "dass wir nicht früher draufgekommen sind."

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