Dresden:Haftstrafen für Rechtsextremisten

Das Oberlandesgericht verurteilt zwei führende Mitglieder der "Oldschool Society". Sie sind schuldig der Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Zwei Mitglieder der rechtsextremen "Oldschool Society" (OSS) sind vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat verhängte am Donnerstag zwei Jahre und vier Monate für einen 43-jährigen Chemnitzer sowie zwei Jahre auf Bewährung für einen 31-Jährigen aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sie zur Führungsriege der Gruppierung gehört und "erheblich" zu deren Radikalisierung beigetragen haben.

Die Angeklagten waren seit der Gründung der Vereinigung im August 2014 dabei und hatten Führungspositionen als "Vollstrecker" zur Durchsetzung der internen Regeln und als "Vertrauensmann" für Jugendliche, sagte Richter Thomas Fresemann. Es sei eine rassistische und ausländerfeindliche Vereinigung gewesen mit völkischen Positionen. Spätestens von Januar 2015 an plante sie nach Überzeugung des Gerichts Brand- und Sprengstoffanschläge auf bewohnte Asylbewerberunterkünfte. Vor der Ausführung flog die Gruppe auf.

Der Prozess war das zweite OSS-Verfahren am OLG Dresden. Im Juli wurde eine Bewährungsstrafe von 17 Monaten gegen ein 39 Jahre altes Gründungsmitglied verhängt. Vier andere Beschuldigte waren 2017 in München zu Strafen zwischen drei und fünf Jahren verurteilt worden.

© SZ vom 11.10.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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