Bundestag:Die Grundsteuer-Reform ist so gut wie beschlossen

rote Dächer und Kirchturm von Markt Nesselwang im Allgäu in Bayern red roofs and church tower of M

Die Grundsteuer ist wichtiger Bestandteil der Einnahmen von Gemeinden.

(Foto: Beate Tuerk/imago)
  • Für die Reform der Grundsteuer braucht es neben den Stimmen von Union und SPD ebenso die Grünen und die FDP.
  • Die beiden Parteien signalisieren Zustimmung, aber nutzen ihr Gewicht nun, um letzte Forderungen zu stellen.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Wird sich 2025 jemand daran erinnern, ob eine Oppositionsfraktion damals, 2019, bei den parlamentarischen Beratungen zur Grundsteuerreform noch ein bisschen Bürokratieabbau durchgesetzt hat? Wohl kaum. So sehen das jedenfalls Grüne und FDP. Weswegen sie grundsätzlich bereit sind, am Freitag dieser Woche mit ihren Stimmen eines der schwierigsten Gesetze der großen Koalition durch den Bundestag zu bringen: die Reform der Grundsteuer. Sie wissen, am Ende wird genau eines wichtig sein - dass es eine sichere Rechtsgrundlage gibt, sodass Gemeinden auch von 2020 an die Grundsteuer erheben können; mit 14 Milliarden Euro jährlich eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen.

Grüne und FDP werden bei der Reform der Grundsteuer gebraucht, weil für die neuen Regeln das Grundgesetz geändert werden muss. Dazu reichen die Stimmen von Union und SPD nicht aus; mindestens Grüne und FDP müssen für die nötige Zwei-drittelmehrheit mitstimmen. Eine solche Zustimmung kostet die Regierung naturgemäß politische Zugeständnisse. So hatte die Finanzexpertin der Grünen, Lisa Paus, erklärt, die grünen Stimmen gebe es nur, wenn die Grundsteuer nicht mehr auf die Miete umgelegt werden dürfe. Auch die FDP hatte Bedingungen gestellt, vor allem wollte sie zu viel Bürokratie verhindern.

Es gehört zum politischen Kräftemessen, dass sich zu Beginn der entscheidenden Woche die Beteiligten noch einmal aufplustern, um danach Erfolge verkünden zu können. "Nach aktuellem Stand würden die Vorschläge der SPD zu einem enormen bürokratischen Mehraufwand für die Bürger führen", sagt FDP-Fraktionsvize Christian Dürr. Man werde "diese Woche noch weitere Gespräche führen und hoffentlich zu einem Ergebnis kommen". Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) müsse jetzt klarstellen, "dass die Menschen, die ein Haus besitzen, zukünftig keine zwei Steuererklärungen ausfüllen müssen".

Bei den Grünen ist man ähnlich staatstragend unterwegs. "Wenn unsere Bedingungen erfüllt sind, erwägen wir ernsthaft, zuzustimmen", sagt Stefan Schmidt, kommunalpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion. Eine Bedingung ist, dass die geplante Grundsteuer C für baureife, aber nicht bebaute Grundstücke auch dort erhoben werden soll, wo keine Wohnungsnot herrsche, aber Baulücken geschlossen werden müssten. Und dort, wo Wohnungsnot herrsche, müsse die neue Grundsteuer C schon früher greifen, nicht erst wie geplant 2025. Die Grünen haben dazu einen Änderungsantrag eingebracht.

Die Koalition will bisher nur, dass alle Gemeinden eine Grundsteuer C erheben dürften, die Gebiete mit besonderem Wohnraumbedarf ausweisen. Ob das den Grünen ausreicht, war am Montag offen.

Klar war dagegen, dass sie mit der anderen Forderung scheitern werden: dass die Grundsteuer nicht mehr auf die Miete umgelegt werden darf. Die Grünen wollen am Freitag zwar einen Gesetzesvorschlag in den Bundestag einbringen, der vorsieht, im Bundesgesetzbuch die Grundsteuer bei den umlagefähigen Kosten zu streichen. Schmidt geht aber davon aus, dass es keine Mehrheit dafür geben wird. Es sei dennoch wichtig, "das Signal zu senden, dass wir dranbleiben".

Das Bundesfinanzministerium werde die Interessen der Länder berücksichtigen

Das Bundesfinanzministerium will alle noch existierenden Bedenken gegen die mühsam mit den Bundesländern abgestimmte Grundsteuerreform mit einer Protokollerklärung ausräumen. Das Ministerium werde "bei der Reform der Grundsteuer die Interessen der Länder umfassend berücksichtigen", heißt es in einem Entwurf. Länder, die künftig die geplante länderspezifische Öffnungsklausel nutzen und die Grundsteuer anders als im Bundesgesetz vorgeschrieben erheben, sollen von zu viel Bürokratie verschont bleiben.

Hintergrund ist, dass sich jede länderspezifische Regelung auf das Steueraufkommen insgesamt und damit auf den Länderfinanzausgleich auswirkt. Bittet Bayern - bisher das einzige Land, das die Klausel nutzen will - die Eigentümer weniger zur Kasse als die anderen Ländern, müsste München weniger in den bundesweiten Länderfinanzausgleich zahlen. Das aber soll über eine "Makroschätzung", die das Aufkommen nach dem Bundesmodell kalkulieren würde, verhindert werden.

Finanzminister Scholz muss die Grundsteuer bis Ende 2019 reformieren. Das Bundesverfassungsgericht hatte die jetzige Regel wegen veralteter Grundstückswerte als verfassungswidrig eingestuft. Für die Erhebung von 2025 an sollen die Immobilienwerte neu berechnet werden; Länder dürfen allerdings eigene Regeln erlassen.

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