Mieter sind mächtigen Immobilieninvestoren hilflos ausgeliefert? Die ins Absurde steigenden Preise fürs Wohnen lassen sich nicht bremsen? Doch. Es geht. Das hat das Oberlandesgericht München eindrücklich gezeigt. Die Richter haben ein wegweisendes Urteil gefällt bei einem existenziellen Thema. Denn Wohnen muss jeder.
Sicher, der Münchner Fall ist ein Einzelfall. Da wollte eine Immobilienfirma in einer Schwabinger Wohnanlage im Zuge einer Modernisierung die Mieten um bis zu 163 Prozent erhöhen. Weil solche Aufschläge seit Jahresbeginn nicht mehr zulässig sind, kündigte der Eigentümer das Vorhaben am 27. Dezember 2018 an - um noch nach altem Recht abzukassieren. Dies sei nicht zulässig, urteilte das Gericht.
Bedeutend ist das Urteil trotz seines Einzelfallcharakters, denn es zeigt, dass die Macht von Immobilieneignern Grenzen hat. Womöglich sind auch Richter durch Proteste für bezahlbares Wohnen und Bürgerbegehren sensibilisiert worden; das wäre zu begrüßen. Zudem hat das Oberlandesgericht bundesweit erstmals einer Musterfeststellungsklage im Mietrecht stattgegeben. Hier hatte also der Mieterverein im Namen von 145 Parteien geklagt. Das minimiert das Risiko für Einzelne - und zeigt, dass man gemeinsam etwas erreichen kann. Sogar auf dem Wohnungsmarkt.