Musterfeststellungsklage:Die Macht der Immobilienbesitzer hat Grenzen

Das Hohenzollernkarree in Schwabing.

Im Hohenzollernkarree in Schwabing wollte eine Immobilienfirma die Mieten drastisch erhöhen.

(Foto: Robert Haas)

Das Oberlandesgericht München untersagt einer Firma, die Mieten in einer Wohnanlage drastisch zu erhöhen. Das Urteil zeigt: Die ins Absurde steigenden Preise fürs Wohnen lassen sich bremsen.

Kommentar von Nina Bovensiepen

Mieter sind mächtigen Immobilieninvestoren hilflos ausgeliefert? Die ins Absurde steigenden Preise fürs Wohnen lassen sich nicht bremsen? Doch. Es geht. Das hat das Oberlandesgericht München eindrücklich gezeigt. Die Richter haben ein wegweisendes Urteil gefällt bei einem existenziellen Thema. Denn Wohnen muss jeder.

Sicher, der Münchner Fall ist ein Einzelfall. Da wollte eine Immobilienfirma in einer Schwabinger Wohnanlage im Zuge einer Modernisierung die Mieten um bis zu 163 Prozent erhöhen. Weil solche Aufschläge seit Jahresbeginn nicht mehr zulässig sind, kündigte der Eigentümer das Vorhaben am 27. Dezember 2018 an - um noch nach altem Recht abzukassieren. Dies sei nicht zulässig, urteilte das Gericht.

Bedeutend ist das Urteil trotz seines Einzelfallcharakters, denn es zeigt, dass die Macht von Immobilieneignern Grenzen hat. Womöglich sind auch Richter durch Proteste für bezahlbares Wohnen und Bürgerbegehren sensibilisiert worden; das wäre zu begrüßen. Zudem hat das Oberlandesgericht bundesweit erstmals einer Musterfeststellungsklage im Mietrecht stattgegeben. Hier hatte also der Mieterverein im Namen von 145 Parteien geklagt. Das minimiert das Risiko für Einzelne - und zeigt, dass man gemeinsam etwas erreichen kann. Sogar auf dem Wohnungsmarkt.

Zur SZ-Startseite
Das sogenannte Hohenzollern-Karree am 16. Januar 2019 in Schwabing, München.

Mietrecht
:Miete um 163 Prozent teurer? Gericht bremst Eigentümer ein

Mithilfe eines Kniffs wollte eine Firma in München die Mieten drastisch erhöhen. Das hat nun das Oberlandesgericht gestoppt - mit einem bundesweit einmaligen Urteil.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: