Brexit-Marktpanik:Verkauf von Leerverkäufen erwogen

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat laut einem Medienbericht bei einer möglichen Marktpanik in Folge eines harten Brexits Notfallpläne in der Schublade. Unter anderem könne sie Leerverkäufe verbieten, um zu verhindern, dass sich massive Kursschwankungen zu einem Flächenbrand entwickelten, sagten mit der Angelegenheit vertraute Person der Nachrichtenagentur Reuters. Auch die Aufsichtsbehörden in Italien und den Niederlanden erwägten bei Bedarf ein solches Verbot. Bei Leerverkäufen veräußern Investoren Aktien, die sich gar nicht besitzen. Sie leihen sich die Papiere gegen eine Gebühr und setzen auf fallende Kurse. Tritt dieser Fall ein, kaufen sie die Aktien am Markt zum dann günstigeren Preis und geben sie an den Verleiher zurück. Die Differenz streichen sie als Gewinn ein. Während der Finanzkrise vor zehn Jahren hatte die Bafin schon einmal die im Fachjargon "Short-Selling" genannten Finanzgeschäfte verboten. Möglich sei, dass die Behörde nach oder bereits im Vorfeld des Brexits Wertpapiere identifiziere, die besonders unter den wirtschaftlichen Folgen eines EU-Ausstiegs Großbritanniens litten und Leerverkäufe für diese Titel verbiete.

© SZ vom 17.10.2019 / Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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