Freizeit auf der Isar:Kanuverband reicht Klage ein

Die Kanuten wollen die ungeliebte Isarverordnung gerichtlich kippen

Der Bayerische Kanuverband hat gemeinsam mit der Bayerischen Einzelpaddlervereinigung und drei Münchner Kanusportlern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine sogenannte Normenkontrollklage gegen die im Frühjahr vom Tölzer Landratsamt erlassene Isarverordnung eingereicht.

Konkret richtet sich die Klage der Kanuten gegen die jahreszeitliche Beschränkung. Seit dem Erlass der Bootsverordnung Mitte April darf die Isar zwischen Bad Tölz und der Dürnsteiner Brücke bei Schäftlarn nur noch zwischen 1. Juni und 31. Dezember befahren werden. Südlich von Tölz geht die Bootszeit sogar nur bis Mitte Oktober.

Der Kanuverband beruft sich darauf, dass die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt nur unvollständig untersucht habe, welche negativen Auswirkungen der Bootsverkehr auf die Tier- und Pflanzenwelt an der Isar habe. Ohne einen stichhaltigen Vergleichswert könne man nach der zweijährigen Testphase aber keine sinnvollen Schlüsse ziehen, ob die Bootsverordnung wirklich etwas gebracht habe, heißt es in der Stellungnahme des Kanuverbands.

Die Isarverordnung enthält neben den zeitlichen Beschränkungen auch allerlei andere Regeln. So ist seit dieser Saison zum Beispiel das Betreten von Kiesbänken, das Mitführen von Beibooten oder das Befahren des Flusses in alkoholisiertem Zustand verboten. Kinder unter zwölf Jahren dürfen auf der Isar zudem nur noch mit Schwimmweste unterwegs sein. All das sei für Kanusportler selbstverständlich, heißt es beim Bayerischen Kanuverband. "Aber mit den in der Verordnung enthaltenen zeitlichen Beschränkungen können und wollen wir nicht leben."

© SZ vom 19.10.2019 / zif - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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