Kommunen:Nachrechnen bei Zweitwohnungsteuer

Wer einen zweiten Wohnsitz hat, muss oft eine Zusatzabgabe zahlen. Das Verfassungsgericht sagt nun: Kommt drauf an wie.

Von Thomas Öchsner

Touristenorte und Universitätsstädte verlangen oft eine Zweitwohnungsteuer. Sie bitten Eigentümer oder Mieter zur Kasse, die ihren Hauptwohnsitz woanders haben. Die Kommunen wollen so unter anderem verhindern, dass Wohnungen einen Großteil des Jahres leer stehen. Sie wollen so Einheimischen helfen, die eine Bleibe suchen. Doch nun müssen die Kommunen bei dieser Steuer neu rechnen. Sie dürfen sich dabei nicht mehr auf veraltete Daten aus den Sechzigerjahren stützen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit hatten Verfassungsbeschwerden von zwei Wohnungseigentümern Erfolg, die gegen die Zweitwohnungsteuer der bayerischen Urlaubsorte Sonthofen und Oberstdorf geklagt hatten.

Das Urteil aus Karlsruhe kommt nicht überraschend: Das Verfassungsgericht hatte bereits im April die Vorschriften zur Bewertung von Grundstücken nach den sogenannten Einheitswerten von 1966 als verfassungswidrig eingestuft. Die Grundsteuer, die Immobilieneigentümer zahlen müssen, widerspricht demnach dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, sie deshalb gerade reformiert. Nun legten die Richter bei der Zweitwohnungsteuer nach. Auch deren Berechnung hielten sie für veraltet, sofern diese auf den Einheitswerten von 1964 beruht. Selbst mit Hochrechnungen könnte es zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen kommen, zum Beispiel weil eine Immobilie inzwischen anders angebunden sei, stellten die Richter fest. Die beiden Gemeinden haben nun bis Ende März Zeit, ihre Satzungen zu ändern. Zweitwohnungsteuern gibt es seit den frühen Siebzigjahren. Derzeit erhebt nach Angaben des Deutsche Städte- und Gemeindebunds eine dreistellige Anzahl von Kommunen diese Abgabe. Wie viele davon nach den vom Gericht beanstandeten Satzungen verfahren, will der Verband nun prüfen. In München hatten zuletzt laut Statistischem Amt 34 000 Menschen einen Nebenwohnsitz angemeldet. Für Zweitwohnungen müssen sie neun Prozent der Kaltmiete an die Stadt zahlen. Andere Städte verlangen teilweise mehr als zehn Prozent, Baden-Baden sogar bis zu 35 Prozent.

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