Flächenversiegelung:Bauen im Schutzgebiet

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Spatenstich unter Protest: Mitten auf der grünen Wiese zwischen den Gemeinden Gestratz und Grünenbach soll ein Gewerbegebiet für etwa ein Dutzend Firmen entstehen - der Widerstand hat sich bereits formiert. (Foto: BN)
  • Wegen eines 6,4 Hektar großen Gewerbegebiets, das der Zweckverband im Landkreis Lindau hier plant, hat der Bund Naturschutz eine Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht eingereicht.
  • Etwa ein Dutzend Firmen soll sich hier ansiedeln. Insgesamt ist die Rede von mehr als 300 Beschäftigten, die dort tätig sein sollen.
  • Umweltschützer sprechen von einer verfehlten Landschaftsplanung. Fürsprache erhält das Bauvorhaben aus dem Wirtschaftsminiterium in München.

Von Florian Fuchs, Argental

"Und?", fragt Thomas Frey und zeigt auf die grüne Wiese, die vor ihm liegt. Von rechts kommen Kühe angetrabt, geradeaus ist der Blick frei über das Gras hin zum Waldrand. Nur links, da steht ein Baucontainer, der passt nicht so recht ins Bild. "Und?", fragt Frey noch einmal, hebt die Arme und schüttelt den Kopf. Eigentlich erwartet der Regionalreferent Schwaben des Bundes Naturschutz gar keine Antwort. Er ist einfach fassungslos darüber, dass hier ein Gewerbegebiet entstehen soll.

Der Bund Naturschutz hat Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht wegen des 6,4 Hektar großen Gewerbegebiets, das der Zweckverband Argental im Landkreis Lindau hier geplant hat. Es ist ein Präzedenzfall, eine Musterklage gegen die jüngsten Lockerungen des Landesentwicklungsplans, der solche Gewerbegebiete auf der grünen Wiese eigentlich verbietet. Eine Ausnahme macht die Staatsregierung inzwischen, wenn mehrere Gemeinden gemeinsam planen, ausreichend Alternativstandorte geprüft wurden und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird. Genau das aber bezweifeln Naturschützer dort. Der Streit ums Gewerbegebiet in der Au, wie das Projekt offiziell heißt, fällt mitten hinein in den Streit im Landtag, wie der immense Flächenfraß in Bayern in den Griff zu kriegen ist - und in dem die Grünen immer noch mit einem Volksbegehren drohen.

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Mit knapp zwölf bebauten Hektar täglich steht Bayern an der Spitze aller Bundesländer, was den Flächenfraß betrifft. Allein 2018 wurden 4300 Hektar freie Landschaft in Wohnsiedlungen, Gewerbegebiete und Verkehrswege umgewandelt - eine größere Fläche als Rosenheim, eine Stadt mit 63 000 Einwohnern. "Seit 2013", kritisiert Naturschützer Frey, "hat die Staatsregierung das Anbindegebot immer weiter gelockert." Es besagt, dass Standorte für Gewerbegebiete an bestehende Siedlungsstrukturen angebunden werden müssen. "Das hier im Argental ist der erste uns bekannte Fall, wonach die jüngsten Lockerungen zum Bauen auf der grünen Wiese genutzt werden", sagt Frey.

Dem Bund Naturschutz ist es bitterernst mit seiner Klage, deshalb hat er nicht irgendwelche Anwälte beauftragt, sondern die Kanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer, die auch im Streit um den Hambacher Forst aktiv war. Und er hat extra ein Gutachten von der Landschaftsarchitektin Andrea Gebhard aus München anfertigen lassen, die das Gebiet als "Landschaft von extremer Schönheit" bewertet. Ihr Büro baut gerade selbst ein Gewerbegebiet in Germering bei München. Sie erzählt das, weil sie unterstreichen will, dass "es uns nicht darum geht, Gewerbegebiete zu verhindern". Aber sie sollten dort gebaut werden, wo sie sinnvoll seien. "Stillstand ist nicht die Lösung, aber man muss die Entwicklung steuern", sagt Gebhard. Deshalb sei die Fläche zwischen den Gestratz und Grünenbach der falsche Ort für solch ein Projekt.

Der Fall, argumentiert der Bund Naturschutz, sei sogar besonders brisant, weil das Gewerbegebiet in einem "landschaftlichen Vorbehaltsgebiet" liege, wo dem Landschaftsschutz besonderes Gewicht einzuräumen ist. Die Naturschützer und eine örtliche Bürgerinitiative werfen dem Zweckverband vor, weder ernsthaft alternative Standorte geprüft zu haben noch die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu würdigen. Etwa ein Dutzend Firmen sollen sich hier ansiedeln, ein Gutachten des Zweckverbands spricht von mehr als 300 Beschäftigten, die dort tätig sein sollen. Und von knapp 1000 zusätzlichen Pkw-Fahrten und 300 Lkw-Fahrten pro Tag, die die umliegenden Ortschaften belasten. "Das halte ich für nicht tragbar", sagt Sepp Schrott von der Bürgerinitiative.

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"Wir werden an den Pranger gestellt, das lasse ich mir nicht bieten", schimpft dagegen der Bürgermeister der Gemeinde Gestratz, Johannes Buhmann, der auch Vorsitzender des Zweckverbands ist. Die Emotionen in dieser Sache schlagen inzwischen hoch im Westallgäu. Buhmann sagt, dass neun alternative Standorte geprüft worden seien und die Zahl von mehr als 300 Beschäftigten ohnehin zu hoch gegriffen sei, aber selbst wenn es so käme: Das seien auf 24 Stunden gerechnet 25 Fahrten zusätzlich pro Stunde, da könne man nicht von Belastung der Orte sprechen. "Auf dem Gebiet befand sich ehemals eine Kiesgrube", sagt Buhmann. "Es ist landschaftlich minderwertig." Überhaupt, so formuliert es der Bürgermeister, docke man lediglich an ein landschaftliches Vorbehaltsgebiet an. "Wir planen doch gerade interkommunal, um Flächenfraß zu vermeiden. Sonst würde halt jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen kochen." Und dann würde noch mehr Fläche zubetoniert. Der Spatenstich ist deshalb schon erfolgt, auf der Wiese steht jetzt ein Baucontainer.

Unterstützung erhält Buhmann vom bayerischen Wirtschaftsministerium, das den Standort gutheißt. Das Gebiet sei unter anderem durch Ortseinsichten intensiv geprüft worden, durch Festsetzungen von Maximalhöhen und Dachformen seien Vorkehrungen getroffen, damit das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt werde. Das Ministerium von Hubert Aiwanger (Freie Wähler) verteidigt damit die Lockerungen des Landesentwicklungsplans, den Flächenfraß eindämmen will es aber schon: mit einer Richtgröße von fünf Hektar pro Tag und einem ganzen Bündel von Maßnahmen, die unter dem Titel "Flächensparoffensive" laufen. So soll das Planungsrecht höheres und dichteres Bauen ermöglichen und Flächensparmanager sollen auf neu geschaffenen Stellen als Ansprechpartner dienen. Außerdem, schreibt das Ministerium auf Anfrage der SZ, sollen die Lockerungen des Anbindegebots aus dem Jahr 2018 wieder rückgängig gemacht werden: also auch die Regelungen, auf die sich der Zweckverband Argental beruft.

Den Grünen geht vor allem der Richtwert von fünf Hektar nicht weit genug. Ein Gesetzentwurf der Partei sieht fünf Hektar als verbindlichen Wert vor. "Sollte der Landtag wieder keine verbindlichen Regelungen zur Eindämmung der Betonflut beschließen, werden die Bürgerinnen und Bürger ein erneutes Volksbegehren sicher einfordern", warnt der Fraktionsvorsitzende Ludwig Hartmann. Die Grünen seien hierfür schon im Gespräch mit Bündnispartnern. Auch Gutachterin Andrea Gebhard sagt: "Eine freiwillige Verpflichtung bringt genau so viel wie eine Richtgeschwindigkeit von Tempo 130 auf der Autobahn: Kein Mensch hält sich daran."

Bereits 2018 hatten die Grünen ein Volksbegehren "Betonflut eindämmen - damit Bayern Heimat bleibt" gestartet, das der bayerische Verfassungsgerichtshof allerdings stoppte. Die Richter wandten sich nicht gegen eine Obergrenze, sie kritisierten aber, dass in dem Volksbegehren die Vorgaben fehlten, wie das Fünf-Hektar-Limit umgesetzt werden sollte. Hier haben die Grünen inzwischen nachgearbeitet. Mit ihrem verbindlichen Limit will die Partei auch Projekte wie das interkommunale Gewerbegebiet Argental künftig gar nicht erst mehr in die Planung lassen. Hartmann hält das Vorhaben der beteiligten Gemeinden im Landkreis Lindau für ein "Worst-Practice-Beispiel einer völlig verfehlten Landesplanung" - und unterstützt deshalb die Klage des Bundes Naturschutz.

© SZ vom 28.10.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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