Belgien:Geisteszustand von Kindermörder Dutroux wird neu bewertet

Marc Dutroux sitzt 2004 vor der Urteilsverlesung der Geschworenen im Gericht. (Foto: dpa)

Die Anwälte des mehrfachen Mörders haben sich mit der Forderung nach einem neuen psychischen Gutachten durchgesetzt. Sie verfolgen damit ein klares Ziel.

Der psychische Zustand des Kindermörders Marc Dutroux wird neu bewertet. Ein Brüsseler Gericht gab am Montag einem Antrag seiner Anwälte auf ein neues Gutachten des heute 62-Jährigen statt, wie die Nachrichtenagentur Belga berichtete. Die Dutroux-Anwälte hatten beantragt, dass fünf Psychologen den Zustand ihres Mandanten sowie dessen Rückfallrisiko neu bewerten. Mittelfristig streben sie seine Freilassung an.

Dutroux hatte in den 90er Jahren sechs Mädchen entführt, gefoltert und vergewaltigt. Vier Opfer tötete er. Seit 1996 ist er in Haft. 2004 wurde er schließlich zu lebenslanger Haft verurteilt. Eine solche Haftstrafe beträgt in Belgien in der Regel 30 Jahre. Dutroux' Anwalt Bruno Dayez kämpft seit 2017 für die Entlassung seines Mandaten. Im vergangenen Jahr veröffentlichte er ein Buch mit dem Titel "Pourqoui libérer Marc Dutroux" (Deutsch: "Warum Marc Dutroux freigelassen werden sollte").

Belgischer Kindermörder
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In der Gefängniszelle des belgischen Kindermörders Marc Dutroux sei kinderpornografisches Material gefunden worden, berichteten Medien. Die Behörden haben das jedoch dementiert.

Eine vorzeitige Entlassung ist möglich, wenn Verurteilte mindestens zwei Drittel ihrer Strafe verbüßt haben. Außerdem müssen weitere Kriterien erfüllt sein - Betroffene dürfen etwa kein Risiko für die Gesellschaft mehr sein. Dies müssen die Psychologen im Fall Dutroux nun bewerten.

Bereits 2013 hatte die Brüsseler Haftprüfungskammer einen Dutroux-Antrag abgelehnt, seine restliche Strafe mit einer elektronischen Fußfessel im Hausarrest abzusitzen. "Es gibt überhaupt keine Aussicht auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft", sagte der Gerichtspräsident Luc Hennart damals. Ein Komplize von Dutroux war kürzlich hingegen unter Auflagen aus der Haft entlassen worden.

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