Messerattacke in Chemnitz:JVA-Beamter erhält Bewährungsstrafe für Geheimnisverrat

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Der suspendierte Beamte des sächsischen Justizvollzuges sitzt im Landgericht in Dresden. (Foto: dpa)
  • Der angeklagte JVA-Beamte gestand vor Gericht, dass er den Haftbefehl gegen einen Geflüchteten weiterverbreitet hat.
  • Als Motiv nannte er eine "falsche" Berichterstattung der Medien, außerdem habe er zur Wahrheitsfindung beitragen wollen.
  • Die Staatsanwältin bescheinigte dem Beschuldigten in ihrem Plädoyer ein fremdenfeindliches Motiv.

Ein Beamter des sächsischen Justizvollzugs ist vom Amtsgericht Dresden wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann stand vor Gericht, weil er nach der tödlichen Messerattacke von Chemnitz im August 2018 den Haftbefehl gegen einen tatverdächtigen Geflüchteten fotografiert und verbreitet hatte.

Auf dem Dokument befanden sich auch andere sensible Daten, darunter auch Klarnamen von Zeugen. Später stellte sich heraus, dass der damals Tatverdächtige unschuldig war. Das Gericht verurteilte ihn zusätzlich zu 150 Stunden gemeinnützer Arbeit. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre.

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Der JVA-Beamte gestand die Tat und gab an, er habe zur Wahrheitsfindung beitragen wollen. Am Mittwoch nannte er als weiteres Motiv eine "falsche" Berichterstattung der Medien. Zugleich zeigte er sich reumütig. "Ich habe einen Fehler begangen. Ich habe daraus gelernt. Mein ganzes Leben hat sich umgekrempelt. Es wird nie wieder passieren", sagte er vor Gericht.

Zuvor war es zwischen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft zu einer Verständigung gekommen. Im Gegenzug für ein Geständnis wurde das Strafmaß auf eine Bewährungsstrafe von acht bis zwölf Monaten und 150 Arbeitsstunden beschränkt. Die Staatsanwältin bescheinigte dem Beschuldigten in ihrem Plädoyer ein fremdenfeindliches Motiv. Bei einem deutschen Tatverdächtigen hätte er einen Haftbefehl nicht weitergegeben, hieß es.

Die Verteidigung stritt eine fremdenfeindliche Gesinnung ihres Mandanten ab. Allerdings zitierte das Gericht auch aus einem Chat des Angeklagten mit Kollegen. Dabei hatte er wenige Tage nach den Ereignissen in Chemnitz von einem "Kanacken-Klatschen" geschrieben. Der Beamte ist vom Dienst suspendiert. Da die Strafe weniger als zwölf Monate beträgt, kann er aber nun nicht ohne Weiteres aus dem Dienst entlassen werden.

Das illegal verbreitete Dokument tauchte nach der Tat auf verschiedenen Internetseiten auf und wurde unter anderen von der rechtsextremen Organisation "Pro Chemnitz", einem AfD-Kreisverband und Pegida-Chef Lutz Bachmann veröffentlicht.

Der jetzt am Dresdner Amtsgericht angeklagte Beamte sieht sich genau wie sechs andere Kollegen noch mit anderen Ermittlungen konfrontiert. Denn aus dem Chatprotokoll ergeben sich nach Ansicht der Dresdner Staatsanwaltschaft Hinweise darauf, dass die Betroffenen ausländische Strafgefangene misshandelt haben. Deshalb wird wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt.

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