Bushidos Album "Sonny Black":Extrem vulgäre Beleidigungsorgie

Bushido vorm Bundesverwaltungsgericht

Bushido vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

(Foto: dpa)

Bushidos Album "Sonny Black" bleibt auf dem Index. Das ist kein Totalverbot, sondern ein Instrument zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Kommentar von Jens-Christian Rabe

Das Bundesverwaltungsgericht ist der Ansicht, dass das 2014 erschienene Album "Sonny Black" des berühmtesten deutschen Rappers Anis Ferchichi alias Bushido zu Recht als jugendgefährdend eingestuft wurde. Damit wurde am Mittwochabend in Leipzig eine vorinstanzliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster korrigiert. Der Rapper nahm an der Verhandlung teil und sagte nach der Urtelisverkündung, er sei "abgeschmiert auf ganzer Linie". Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Titel Gewalt "hemmungslos" darstellten.

Um das Urteil richtig einordnen zu können, sollte man allerdings auch wissen, dass es mit so etwas wie einem vollumfänglichen Verbot des Albums nichts zu tun hat. Es ist vielmehr so, dass das Gericht die Einschätzung des Albums der in Bonn ansässigen und dem Familienministerium unterstellten Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien teilt und weiter indiziert sehen möchte. Vertrieb und Vermarktung von "Sonny Black" unterliegen damit weiterhin gewissen Einschränkungen, man muss etwa volljährig sein, um ein Album legal kaufen zu können.

Im Internet wird der Zugriff natürlich wie bisher für jeden jederzeit weitgehend problemlos möglich sein, aber das ist nicht so entscheidend. Dieser Prozess ist bedeutsam als Teil der zivilgesellschaftlichen Selbstverständigung darüber, welche Kommunikation bedenkenlos toleriert wird und welche zwar toleriert wird, aber eben nicht bedenkenlos.

Die Bundesprüfstelle hatte "Sonny Black" 2015 mit der Begründung indiziert, dass die Texte darauf "verrohend" seien, Homosexuelle und Frauen diskriminiert würden und ein "krimineller Lebensstil" verherrlicht werde. Tatsächlich lässt sich all das reichlich finden in den Songs. Das Album ist ohne Umschweife eine extrem vulgäre Beleidigungsorgie voller bizarrer Gewalt- und Auslöschungsfantasien gegenüber "Fotzen", "schwulen Spasten", "Nutten", "Homos" und sonstigen "Grünen-Wählern".

Bushido wiederum berief sich auch diesmal - wie schon bei früheren Fällen ähnlicher Art - auf die Kunstfreiheit und darauf, dass seine Fans schon verstünden, dass das alles ein Spiel und völlig übertrieben sei, wie es eben üblich ist im sogenannten Gangsta Rap. Und tatsächlich ist das wohl ebensowenig vollkommen falsch. In "Sonny Black"-Zeilen mit cleveren Dreifachreimen wie "In meiner Stadt darf keiner Foxtrott tanzen / Ich ohrfeige Rapper so wie Ostblockschlampen" ist ein gewisser (wenn auch sehr robuster ) Humor bis hin zur Selbstparodie, besonders aber auch eine ziemlich avancierte Lust am Sprachspiel unübersehbar.

In diesem Sinn darf man vor allem froh über die Debatte sein - und beherzt salomonisch beiden Seiten Recht geben, Jugendschutz und Gangsta Rap. In gewisser Weise ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für die Argumentation der Prüfstelle im Übrigen genauso salomonisch, denn der Index ist eben kein Totalverbot, sondern einfach ein gar nicht so unsinniges Instrument zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Mit anderen Worten: Die ständige und moralisch anspruchsvolle Verständigung darüber, wie in einer zivilen, liberaldemokratischen Gesellschaft mit- und übereinander gesprochen werden sollte, ist ebenso kostbar und nötig wie die äußerst umsichtige Auslegung der Meinungs- und Kunstfreiheit. Undialektischer bekommt man diese Sache leider nicht, will man sich nicht heillos in Widersprüche verstricken.

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Wurde das Album "Sonny Black" des Rappers Bushido zu Recht auf den Index gesetzt? Ja, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der Rapper kommentierte nach dem Urteil er sei "abgeschmiert auf ganzer Linie".

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