Landwirtschaft:Klimaklage gegen Bundesregierung zurückgewiesen

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Lucas Lütke Schwienhorst und seine Familie kämpfen mit den Folgen des Klimawandels und waren dafür bereit, vor Gericht zu ziehen. (Foto: Gordon Welters/Greenpeace)
  • Das Verwaltungsgericht Berlin hat die bundesweit erste Klimaklage abgewiesen.
  • Drei Landwirte und die Umweltorganisation Greenpeace klagten für mehr Klimaschutz. Beklagter war die Bundesregierung.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die bundesweit erste Klimaklage in Deutschland abgewiesen. Drei Bauernfamilien und Greenpeace sind somit vorerst bei dem Versuch gescheitert, die Bundesregierung vor Gericht zu mehr Ehrgeiz beim Klimaschutz zu zwingen. Das Berliner Verwaltungsgericht ließ jedoch Berufung zu.

Die Familien von der Nordsee-Insel Pellworm, aus dem Alten Land in Niedersachsen sowie aus der Lausitz in Brandenburg und Greenpeace hatten die Bundesregierung verklagt, weil Deutschland sein Klimaschutz-Ziel für 2020 verpasst hatte. In der Klageschrift heißt es dazu, der Staat habe Schutzpflichten für das Eigentum seiner Bürger. Die Folgen des Klimawandels bedrohten die landwirtschaftliche Existenz der Bauern, etwa durch Extremwetterereignisse wie Starkregen und anhaltende Dürre sowie latent durch den steigenden Meeresspiegel. Dafür sei die Bundesregierung verantwortlich zu machen. Sie habe es unterlassen, wirksame Mechanismen zum Zwecke des Klimaschutzes umzusetzen.

Doch der Vorsitzende Richter Hans-Ulrich Marticke sah die Klage mangels Klagebefugnissen für unzulässig an. Die Kläger hätten nicht ausreichend dargelegt, dass die Maßnahmen der Regierung völlig ungeeignet und unzulänglich gewesen seien. Deshalb liege kein Verstoß gegen das sogenannte Untermaßverbot vor, so das Gericht.

Eine politische Absichtserklärung, kein verfassungsrechtlich gebotenes Minimum an Klimaschutz

Das erklärte Ziel der Bundesregierung die CO2-Emissionen um 40 Prozent im Vergleich zum Wert des Jahres 1990 zu reduzieren, stelle kein verfassungsrechtliches absolut gebotenes Minimum an Klimaschutz dar, sondern sei eine politische Absichtserklärung gewesen. Demnach liege keine rechtsverbindliche Regelung vor, auf die sich die Kläger berufen könnten, erklärter er Richter. Nach jüngsten Schätzung werde das Ziel nur zu 32 Prozent erreicht. Dies genüge nicht für die Annahme, dass die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung völlig unzureichend seien.

In der weiteren Begründung, folgt das Gericht den Anwälten der Bundesregierung. Weil die Klage gegen die Gewaltenteilung und das Demokratieprinzip verstoße, sei sie nicht zulässig, argumentierten die Anwälte. Eine Verpflichtung durch ein Verwaltungsgericht stelle einen schweren "Eingriff in die politische Willensbildung der Bundesregierung und künftiger Bundesregierungen" dar.

Zum erhofften Durchbruch im Kampf gegen die Klimakrise wurde das Verfahren für die Klimaschützer nicht. Der Vorsitzende Richter bat die Kläger jedoch um Verständnis: "Wir müssen die Handlungsspielräume der Exekutive respektieren", sagte er. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu.

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