Antisemitismus in der AfD:Die AfD wird Gedeon nicht los

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Wolfgang Gedeon, fraktionsloser Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg, spricht während der 100. Sitzung des Landtags von Baden-Württemberg. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)
  • Der umstrittene baden-württembergische Politiker Wolfgang Gedeon darf Mitglied in der AfD bleiben.
  • Ein Parteiausschlussverfahren gegen den Landtagsabgeordneten wegen Antisemitismus ist erneut gescheitert.
  • Das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein wies den Antrag des Bundesvorstands ab.

Von Jens Schneider, Berlin

Wolfgang Gedeon ist ein Politiker, bei dem auch die Spitze der AfD die Grenzen des Vertretbaren überschritten sieht. Ihm wird Antisemitismus vorgeworfen, seine Aussagen wirken eindeutig. Seit drei Jahren sitzt der 72-Jährige im Landtag von Baden-Württemberg, in die AfD trat er im April 2013 ein, also gleich zu ihrer Gründung. Inzwischen ist er fraktionslos. Seine Reden im Landtag lösen häufig Empörung aus. Gedeon bestreitet die Vorwürfe. Für den Bundesvorstand der AfD lassen sie sich durch Gedeons Veröffentlichungen und Kommentare klar belegen. Zuletzt sagte Gedeon über eine Vereinigung von Juden in der AfD, "im ungünstigsten Fall" sei sie "eine zionistische Lobbyorganisation, die den Interessen Deutschlands und der Deutschen zuwiderläuft".

Schon lange will die Parteispitze um den ebenfalls aus Baden-Württemberg stammenden Bundessprecher Jörg Meuthen ihn aus der Partei werfen. Nun ist der AfD-Bundesvorstand mit einem weiteren Versuch gescheitert.

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Denn das Landesschiedsgericht der AfD in Schleswig-Holstein, also hoch im Norden fernab von Baden-Württemberg, hat den Antrag des Bundesvorstands auf den Ausschluss Gedeons als "zum Teil unzulässig und zum Teil unbegründet" abgewiesen. Es war gebeten worden, den Fall zu übernehmen, nachdem das zuständige und bisher damit befasste Landesschiedsgericht der AfD in Baden-Württemberg sich "wegen freundschaftlicher Beziehungen zu Dr. Gedeon" als befangen erklärt hatte, wie es in einer Mitteilung des Schiedsgerichts in Schleswig-Holstein heißt. Der Bundesvorstand der AfD hatte seinen erneuten Anlauf auch damit begründet, dass Gedeon sich in einer Landtagsdebatte rassistisch geäußert habe.

Das Parteigericht erachtete das nun als "nicht schlüssig dargelegt". Auch weitere Vorwürfe seien nicht hinreichend begründet, entschied das Gremium, Gedeon bleibe deshalb Mitglied der AfD. Gedeon verkündete das auf seiner Webseite, er will auch wieder zurück in die Landtagsfraktion, in der er Unterstützer hat.

Die Parteispitze will das Ergebnis nicht akzeptieren. Die AfD-Bundesvorsitzenden Meuthen und Alexander Gauland haben am Donnerstag angekündigt, die nächste Instanz anzurufen. Der innerparteiliche Instanzenweg sei mit diesem Urteil noch nicht ausgeschöpft, erklärten sie. Der Bundesvorstand wird am kommenden Montag über das weitere Vorgehen beraten. "Wir werden gegebenenfalls durch alle zivilrechtlichen Instanzen gehen, um Herrn Gedeon aus der Partei auszuschließen."

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