Prozess:Martina Schwarzmann und "Oberlandla" einigen sich

Prozess: Kabarettistin Martina Schwarzmann hatte eine Unterlassungsklage eingereicht - nun hat sie sich mit dem verklagten Online-Shop außergerichtlich geeinigt.

Kabarettistin Martina Schwarzmann hatte eine Unterlassungsklage eingereicht - nun hat sie sich mit dem verklagten Online-Shop außergerichtlich geeinigt.

(Foto: Claus Schunk)

Die Kabarettistin und der Online-Shop verständigen sich auf eine außergerichtliche Klärung - sie hatten über die Herkunft eines bairischen Spruchs gestritten.

Von Wolfgang Görl

Im Rechtsstreit zwischen der Kabarettistin Martina Schwarzmann und dem Lenggrieser Online-Shop "Oberlandla" haben sich die Beteiligten gütlich geeinigt. Bei dem Verfahren war es um einen bayerischen Spruch gegangen, über dessen Herkunft sich Schwarzmann und Fabio Cinelli, der Besitzer von Oberlandla, in die Haare geraten waren. Im Original lautet der Satz: "Mir langts, dass i woas, dass i kannt, wenn i woin dad." In Hochdeutsch klingt die Sentenz nur halb so schön: Mir reicht es zu wissen, dass ich könnte, wenn ich wollte.

Martina Schwarzmann hatte 2008 ein Lied geschrieben, in dem genau dieser Satz - in bairisch, versteht sich - vorkommt. Später hat nun Cinelli T-Shirts aus seinem Sortiment, in dem zahllose aufgedruckte Bavarica zu finden sind, mit eben diesen Spruch versehen. Schwarzmann sah ihre Urheberrechte verletzt und verklagte Cinelli auf Unterlassung, Streitwert 30 000 Euro. Cinelli machte dagegen geltend, der Satz sei eine alte bayerische Redewendung, die bereits seine Mutter gekannt habe.

Nun haben sich die beiden Parteien vor der auf Marken- und Urheberrecht spezialisierten 33. Zivilkammer des Landgerichts München I im Vergleichswege geeinigt. Ohne die unterschiedlichen Rechtsstandpunkte aufzugeben, verständigte man sich laut einer Mitteilung des Gerichts, auf eine Klärung der urheberrechtlichen Fragen zu verzichten und mit der gütlichen Einigung die Wertschätzung für die bayerische Sprache und Mundart in all ihrer Vielfalt zum Ausdruck zu bringen.

Klägerin Martina Schwarzmann respektive ihr Management wenden sich demnach nicht mehr gegen die Herstellung und den Vertrieb von Produkten des Online-Shops Oberlandla, auf denen das fragliche Wortspiel aufgedruckt ist. Cinelli wiederum verpflichtet sich, einen Anteil der künftigen Erlöse einem gemeinnützigen oberbayerischen Radiosender zu spenden, der sich unter anderem auch der Förderung bayerischer Nachwuchsmusiker verschrieben hat.

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