Gruppenvergewaltigung in Mülheim:Eltern des Angeklagten wenden Ausweisung ab

Das Ortsschild von Mülheim an der Ruhr. Fünf 12 und 14 Jahre alte Kinder und Jugendliche sollen am 05.07.2019 in Mülheim an der Ruhr eine Frau vergewaltigt haben. (Foto: dpa)

Ein 14-Jähriger soll mit anderen Jugendlichen eine junge Frau vergewaltigt haben. Die Familie des Hauptverdächtigen darf vorerst in Deutschland bleiben.

Im Fall der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Mülheim entgehen die Eltern des jugendlichen Hauptverdächtigen vorerst einer drohenden Ausweisung in ihr Heimatland Bulgarien. Kurz vor Ablauf einer entsprechenden Frist an diesem Montag habe die Mutter einen Arbeitsvertrag vorgelegt, durch den das Verfahren nun gestoppt werde, sagte der Sprecher der Stadt Mülheim, Volker Wiebels, am Montag. "Wenn sich bestätigt, dass ein Einkommen vorhanden ist, wenn auch nur geringfügig, gibt es keinen Grund die Familie auszuweisen", sagte er. Die Bild-Zeitung und die WAZ hatten zuvor berichtet.

Der Fall der Vergewaltigung einer jungen Frau in einem Waldstück in Mülheim an der Ruhr hatte im Juli bundesweit Entsetzen ausgelöst, weil mehrere Jugendliche die Tat begangen haben sollen. Gegen drei zur Tatzeit 14-Jährige hat die Staatsanwaltschaft kürzlich Anklage erhoben.

Als Folge der Ermittlungen gegen den in Untersuchungsaft sitzenden Haupttäter hatte die Stadt Mülheim eine Ausweisung seiner bulgarischen Familie überprüft und festgestellt, dass die Eltern kein Geld in Deutschland verdienen. Könne die Familie binnen einer gewissen Frist kein Einkommen nachweisen, gelte ihre Freizügigkeit innerhalb der EU nur eingeschränkt, erläuterte der Stadtsprecher. Daher hatte die Kommune ein Verfahren zur Ausweisung eingeleitet. Der Vater hatte bereits einmal einen Arbeitsvertrag vorgelegt, um mit seinen Angehörigen in Deutschland bleiben zu können. Er hat die Arbeitsstelle nach Angaben der Stadt jedoch nie angetreten. Deswegen werde man nun genau prüfen, ob die Frau tatsächlich einer Arbeit nachgehe.

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