Hartz-IV-Sanktionen:Wenn Strafen alles schlimmer machen

Bundesagentur für Arbeit in Lehrte

Ein Mann sitzt in der Bundesagentur für Arbeit in Lehrte.

(Foto: picture alliance/dpa)

Das Bundesverfassungsgericht korrigiert endlich übermäßig harte Sanktionen bei Hartz IV. Mit einer Kette von Demütigungen holt man niemanden aus der Arbeitslosigkeit.

Kommentar von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die Prügelstrafe ist seit einem halben Jahrhundert aus deutschen Schulen verschwunden, aber im deutschen Sozialrecht hat das Prinzip durchaus noch seine Anhänger. Wenn der Staat einen Arbeitslosen zum Arbeiten erziehen will, dann waren ihm bisher ein paar Dinge erlaubt, die wirklich wehtun. Nämlich drastische Kürzungen einer Leistung, die ohnehin nur das Existenzminimum abdeckt - oder sogar deren komplette Streichung. Also Riemen und Rohrstock.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Jobcentern diese Züchtigungsinstrumente nun untersagt. Der große Stock ist dem Staat weggenommen worden. Keine ganz harten Sanktionen mehr, keine Kürzung um 60 Prozent, keine Streichung sämtlicher Leistungen bis hin zu Heizung und Miete. Zulässig bleiben Abschläge um 30 Prozent, wenn sich jemand nicht an die Vereinbarungen hält und einen Job ausschlägt - wobei Karlsruhe auch hier mehr Milde anmahnt. Kuschelig wird es künftig im Jobcenter trotzdem nicht werden: Leichte Hiebe mit der flachen Hand bleiben erlaubt.

Es ist richtig, dass der Erste Senat dem Unsinn der Sanktionen endlich Grenzen setzt. Der Sanktionsmechanismus der Hartz-IV-Gesetze folgt einer Logik, die letztlich nicht minder schlicht ist als jene der Prügelstrafe. Sicher, man darf nicht blauäugig sein. Ohne einen gewissen Nachdruck ist es kaum möglich, Menschen dazu zu bringen, gering bezahlte und anstrengende Jobs anzunehmen, wenn nichts anderes zu bekommen ist. Arbeitslose über die Eskalationsstufen minus 30, minus 60 und bis zu minus 100 Prozent zu schicken, ist aber kein Rezept, um Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Schon gar nicht bei der Klientel der Langzeitarbeitslosen, bei denen sich die persönlichen Schwierigkeiten verfestigt haben, die Ursache ihrer Situation sind. Für sie bedeuten solche Kürzungen die Fortsetzung einer - wie sie es empfinden - Kette von Demütigungen. So holt man niemanden aus der Arbeitslosigkeit.

Hilft das System aus "Fördern und Fordern" den Menschen überhaupt?

Hier tut sich indes eine Lücke auf, die auch das Urteil nicht schließt. Ob und wann und wie Sanktionen überhaupt sinnvoll sind - diese Frage bleibt auch nach dem Karlsruher Richterspruch unbeantwortet. Das Gericht hat sich darauf beschränkt, eine Balance zu finden zwischen der Garantie eines menschenwürdigen Existenzminimums und der Eigenverantwortung des Arbeitslosen, der eben doch auch selbst schuld ist, wenn er zumutbare Jobs nicht annimmt.

Solche Abwägungen zu treffen, ist Aufgabe eines Gerichts. Aufgabe der Politik wäre es gewesen, den seit vielen Jahren andauernden Feldversuch namens Hartz IV mit einer akribischen wissenschaftlichen Wirkungsforschung zu begleiten: Hilft es den Menschen wirklich, dieses System aus "Fördern und Fordern"? Oder hält es womöglich besonders problematische Gruppen in der Arbeitslosigkeit fest? Wer Leistungen kürzt und damit am Herzen der Menschenwürde operiert, der trägt die Beweislast dafür, dass er den Menschen am Ende wirklich hilft - und sie nicht in eine Spirale aus Abstieg und Isolation schickt. Das hat die Bundesregierung unterlassen. Höchste Zeit für eine Revision.

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