Herrsching:Bürgerbegehren auf dem Prüfstand

Gemeinderat debattiert erneut über Gymnasiums-Standort

Von Patrizia Steipe, Herrsching

Der zweite Antrag für einen Bürgerentscheid zum Standort Gymnasium Herrsching steht am heutigen Mittwoch, 6. November, von 19 Uhr an auf der Tagesordnung der Gemeinde Herrsching im Rathaus. Die Initiatoren hatten 863 Unterstützerunterschriften eingereicht, für das Quorum von 752 hatte diese Anzahl nach Abzug von ungültigen Unterschriften allerdings gereicht. Trotzdem geht Bürgermeister Christian Schiller davon aus, dass es zu keinem Bürgerentscheid in der Ammersee-Gemeinde kommen wird, bei dem Herrschings Bürger darüber entscheiden sollen, ob das Bebauungsplanverfahren für das Gymnasium am Mühlfeld zugunsten des Standorts an der Seefelder Straße aufgegeben werden soll.

Sowohl Rechtsanwalt Jürgen Busse als auch der Bayerische Gemeindetag und die Kommunalaufsicht des Landratsamts Starnberg seien zum Ergebnis gekommen, dass das Bürgerbegehren rechtlich nicht zulässig sei. In Busses Stellungnahme heißt es: "Das Bürgerbegehren ist auf ein unzulässiges Ziel gerichtet, da sich das mit ihm verfolgte Ziel durch die abschließende Entscheidung des Kreistags am 17. Dezember 2018 erledigt hat". Eine Gemeinde dürfe nicht zu einem Handeln gezwungen werden, das rechtlich aussichtslos sei.

Inhaltlich wird das sowohl von der Kommunalaufsicht als auch in der Expertise vom Bayerischen Gemeindetag unterstützt. Hier heißt es außerdem, dass ein Bürgerbegehren unzulässig sei, "wenn tragende Teile der Begründung unrichtig sind". So hätten die Initiatoren von einem Grundverkauf an der Seefelder Straße in Höhe von 70 Euro pro Quadratmeter gesprochen. Doch dazu hätten sie den Wert der geforderten Baulandausweisung für die Käufer dazurechnen müssen.

Um die ablehnende Einschätzung zu untermauern, hat die Gemeindeverwaltung die Dokumentation, einen Bürgerbrief und eine Postkartenaktion der Initiatoren einer Analyse unterzogen. Herausgekommen ist dabei eine Tabelle, auf der laut Bürgermeister Schiller "insgesamt 84 irreführende beziehungsweise falsche Behauptungen" akribisch mit Quellen- und Seitenangabe sowie kritischem Kommentar aufgeführt wurden. Zur Behauptung "Seefelder Straße ist der kostengünstigere Standort" ist beispielsweise lediglich angemerkt: "Keinerlei Untersuchung hierzu. Reine Behauptung".

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