Weggeworfene Lebensmittel:"Containern" vor dem Verfassungsgericht

Zwei Studentinnen wurden bestraft, weil sie sich Lebensmittel aus Abfallcontainern eines Supermarktes angeeignet hatten. Nun ziehen sie vor das Bundesverfassungsgericht - und wollen damit nicht nur eine juristische Frage klären.

Von Bernd Kastner

Wer weggeworfene Lebensmittel aus der Mülltonne eines Supermarkts holt, muss damit rechnen, es mit der Justiz zu tun zu bekommen. Zwei Münchner Studentinnen wurden jüngst wegen Diebstahls rechtskräftig verurteilt, weil sie beim "Containern" erwischt wurden. Das wollen sie nicht akzeptieren, deshalb haben sie am Freitag Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Ihr Ziel ist, das Containern zu entkriminalisieren und die Debatte über den achtlosen Umgang mit Nahrungsmitteln zu befeuern.

Letzteres müsste ganz im Sinne der Bundesregierung sein, denn die will bis 2030 die Menge der weggeworfenen Lebensmittel halbieren und hat sich damit dem Ziel der Vereinten Nationen angeschlossen.

Das Vorhaben ist ähnlich ambitioniert wie diverse Klimaschutzziele, wobei das eine dem anderen zugute käme: Rund zwölf Millionen Tonnen Lebensmittel werden jedes Jahr in Deutschland nach Berechnungen des Thünen-Instituts in Braunschweig und der Uni Stuttgart weggeworfen, mehr als die Hälfte des Abfalls könnte vermieden werden. In diesem Fall würde Deutschland seinen Kohlendioxid-Ausstoß um sechs Millionen Tonnen verringern.

Langsam wächst der politische Druck: Künftig muss Deutschland wie jedes EU-Mitglied jährlich nach Brüssel melden, was man eingespart hat an Lebensmittelabfall. Und damit auch an Landfläche: Um den späteren "Abfall" herzustellen, bedarf es eine Fläche, die größer ist als Bayern.

© SZ vom 09.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: