Bundesregierung:Große Koalition einigt sich bei der Grundrente

Koalitionsausschuss zur Grundrente

Stellten den Kompromiss für eine Grundrente am Sonntag im Kanzleramt vor: die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer, die kommissarische SPD-Vorsitzende Malu Dreyer (M.) und Markus Söder, CSU-Vorsitzender.

(Foto: dpa)
  • Die große Koalition hat sich auf eine Grundrente für Geringverdiener verständigt.
  • Sie soll bis zu 1,5 Millionen Menschen zugute kommen und bis zu 1,5 Milliarden Euro im Jahr kosten. Die Grundrente soll ab 2021 ausgezahlt werden.
  • Statt der lange diskutierten Bedürftigkeitsprüfung soll nun eine umfassende Einkommensprüfung klären, wer anspruchsberechtigt ist. Dies kündigte die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer an.

Die große Koalition hat sich nach monatelangem Streit auf einen Kompromiss bei der Grundrente für Geringverdiener geeinigt. "Wir haben einen dicken Knoten durchschlagen", sagte die CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer nach Ende des Koalitionsausschusses am Sonntagabend im Kanzleramt in Berlin. Man habe eine "gute und auch für die CDU vertretbare Lösung" gefunden.

Die Grundrente solle ab 2021 fließen und 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen zugutekommen, sagte die SPD-Vorsitzende Malu Dreyer. Nach Angaben von CSU-Chef Markus Söder ist mit Kosten von 1 bis 1,5 Milliarden Euro pro Jahr zu rechnen. Von der Grundrente sollen Rentnerinnen und Rentner profitieren, die 35 Beitragsjahre haben und deren Beitragsleistung unter 80 Prozent, aber über 30 Prozent des Durchschnittseinkommens liegt. Laut Kramp-Karrenbauer ist eine "umfassende Einkommensfeststellung und Einkommensprüfung" geplant. Dabei soll ein Einkommensfreibetrag in Höhe von 1250 Euro für Alleinstehende und 1950 Euro für Paare gelten. Zudem soll auch ein Freibetrag für Einkommen aus der gesetzlichen Rente in der Grundsicherung eingeführt werden.

Kramp-Karrenbauer sagte, sie werde den Vorschlag am Montag den CDU-Gremien zur Beschlussfassung vorlegen. Dreyer nannte den Kompromiss einen "sozialpolitischen Meilenstein", der insbesondere Frauen zugutekommen werde und der ihrer Partei "gut vermittelbar" sei.

Koalition will die Grundrente nicht über höhere Rentenbeiträge finanzieren

Die Grundrente sowie die geplanten Freibeträge in der Grundsicherung und beim Wohngeld sollen über Steuern und ohne Beitragserhöhung in der Rentenversicherung finanziert werden. Dazu werde der Bundeszuschuss zur allgemeinen Rentenversicherung erhöht, heißt es in einem am Sonntag veröffentlichten Beschluss der Spitzen von CDU, CSU und SPD zum Grundrenten-Kompromiss. Als wichtiger Beitrag zur Finanzierung der Maßnahmen soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Finanztransaktionssteuer eingeführt werden.

Zudem will die Koalition die Verbreitung der zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern mit einem Monatseinkommen bis 2200 Euro brutto stärker fördern. Dazu soll der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung von maximal 144 Euro auf 288 Euro verdoppelt werden. Um die Attraktivität von Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen zur Vermögensbildung zu erhöhen, wollen Union und SPD auch den steuerfreien Höchstbetrag in diesem Bereich von 360 Euro auf 720 Euro anheben.

Der Koalitionsausschuss sei sich zudem einig gewesen, bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau einen Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien von bis zu 10 Milliarden Euro aufzulegen, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und Klimatechnologien.

Streitpunkt Bedürftigkeitsprüfung

Am Sonntag hatten die Partei- und Fraktionsvorsitzenden mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) mehr als fünf Stunden im Kanzleramt verhandelt. Im Koalitionsvertrag hatten Union und Sozialdemokraten "ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs" für alle vereinbart, die mindestens 35 Jahre lang eingezahlt haben, Kindererziehungs- und Pflegezeiten mitgerechnet. CDU/CSU und SPD wollten zwar beide eine Grundrente einführen, die Parteien waren aber lange uneins über die genaue Umsetzung. Streit gab es vor allem um die Frage, ob und wie die Bedürftigkeit der Grundenrenten-Empfänger überprüft werden soll.

Der Streit entbrannte im Februar, als Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sein Konzept einer Grundrente vorstellte. Er plädierte für ein Modell, bei dem die Bedürftigkeit nicht geprüft werden soll. Die Union lehnte das entschieden ab. Sie wollte damit verhindern, dass Rentner einen Zuschuss erhalten, die bereits gut abgesichert sind - etwa durch eine hohe Rente des Partners.

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